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F-Gase-Verordnung: Durchführungsverordnung zur Zertifizierung veröffentlicht


Bild: EU-Kommission

Bild: EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat am 9.9.2024 die Durchführungsverordnung 2024/2215 zur F-Gase-Verordnung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die darin beschriebenen Zertifizierungen sind für alle Personen obligatorisch, die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen installieren und reparieren sowie Dichtheitskontrollen oder Außerbetriebnahmen vornehmen. Künftig wird es, so der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF, www.vdkf.de), sechs verschiedene Zertifikate geben:

  • A1: für alle Arbeiten an Anlagen mit F-Gasen und Kohlenwasserstoffen
  • A2: wie A1, jedoch nur bis 3 kg Füllmenge Kältemittel, bzw. 6 kg bei hermetisch dichten Anlagen
  • B: für CO2-Anlagen
  • C: für Ammoniakanlagen
  • D: Rückgewinnung von F-Gasen an Anlagen bis 3 kg Füllmenge Kältemittel, bzw. 6 kg bei hermetisch dichten Anlagen
  • E: nur für Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf

Die nationale Umsetzung muss innerhalb eines Jahres in der Chemikalienklimaschutzverordnung konkretisiert werden. Der VDKF ist mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH, www.zdh.de) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, www.bmuv.de) hierzu im Gespräch.

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