Rothenberger E-Mail-Werbung schlägt hohe Wellen
In den BIV-Schlagzeilen (Ausgabe 11/2011) weist der Bundesinnungsverband auf Unstimmigkeiten wegen einer Werbeaktion der Firma Rothenberger hin.
Auszug aus den BIV-Schlagzeilen: "In einer Mailing-Aktion von Ende Oktober warb die Fa. Rothenberger mit der Aussage, dass auch ein Unternehmen aus der SHK-Branche Wärmepumpen bzw. kleine Klimaanlage (Splitgeräte) installieren und/oder warten könne. Hierzu bedürfe es nicht zwingend eines erlernten Berufes wie Kälteanlagenbauer. Stattdessen reiche auch ein nachträglich erworbener Sachkundenachweis gemäß EG Verordnung 303/2008 aus. Der Sachkundenachweis sei die Grundlage bzw. Legitimation, die Arbeiten nach Kat. I („Dichtheitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartungen an allen Anlagen jeglicher Bauarten und Größe“) ausüben zu dürfen. Viele Kälteanlagenbauer sind aufgrund dessen an den BIV herangetreten und haben ihr Unverständnis geäußert. Der BIV hat mit Schreiben an die Fa. Rothenberger vom 03.11.2011 umgehend darauf hingewiesen, dass diese und ähnliche Aussagen schlichtweg falsch und irreführend sind. Der BIV stellte gegenüber dem Werkzeughersteller unmissverständlich klar, dass für die selbständige Ausübung wesentlicher (Teil-)Tätigkeiten des Kälteanlagenbauerhandwerks immer noch ein entsprechender Handwerksrolleneintrag erforderlich ist. Es wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem (chemikalienrechtlichen) Sachkundenachweis nicht um eine handwerksrechtliche Legitimation handelt und er hierfür auch nicht als Ersatz herangezogen werden kann. Die Fa. Rothenberger wurde zur Richtigstellung aufgefordert."