Verbraucherzentrale: Mustervertrag für Wärmepumpen
Hauseigentümer erhalten ab sofort in jeder Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale eine Mustervereinbarung. Darin sichern die Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zu. In dieser Vereinbarung wird auch geregelt, wie die Jahresarbeitszahl geprüft wird. Wird die zugesicherte Effizienz nicht erreicht, muss sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten der Wärmepumpe beteiligen. Mit diesem Mustervertrag bleiben die Heizkosten kalkulierbar und Verbraucher sollen vor bösen Überraschungen besser geschützt werden. In der Praxis führen fehlerhafte Planung und Installation häufig zu niedrigeren Jahresarbeitszahlen als von den Anbietern in der Werbung und in Vorab-Berechnungen versprochen. Die Anbieter sind zum rechnerischen Nachweis der Jahresarbeitszahlen für staatliche Förderungen verpflichtet. Der Praxisnachweis wird aber für die Förderung nicht verlangt. Mit dem Mustervertrag wollen die Verbraucherzentralen diese Lücke schließen und die Anbieter in die Pflicht nehmen. Damit möchten die Verbraucherschützer dem einzelnen Verbraucher bei der Auswahl eines guten Angebots helfen und langfristig die Qualität im Markt für Wärmepumpenanlagen verbessern.
Darüber hinaus unterstützen die Verbraucherzentralen Wärmepumpeninteressenten mit einer detaillierten Checkliste bei der Entscheidung. Die Checkliste gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de . Der Mustervertrag zur Mindest-Jahresarbeitszahl ist nur in den Beratungsstellen erhältlich.