Bundesrat verabschiedet Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung (30.3.2012) das Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts verabschiedet. Das Gesetz schafft den notwendigen Rahmen, um die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Energieeffizienzskala auf weitere, sog. energieverbrauchsrelevante Produkte auszudehnen. Hiervon erfasst sind neben Haushaltsgeräten und Konsumgütern künftig auch gewerbliche Produkte.  
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbereich. Durch die Verbesserung der Verbraucherinformation soll der Wettbewerb um die energieeffizientesten Produkte gestärkt und so die Energieeffizienz insgesamt gesteigert werden.“
 
Die Entscheidung, welche Produktgruppe ein Effizienzlabel erhält, trifft die EU-Kommission. In einer Vorstudien hat sie 35 Produktgruppen mit hohem Energieeinsparpotential ausgewählt, für die nun schrittweise produktspezifische EU-Verordnungen festgelegt werden sollen. So sind für 2012 u. a. die Verabschiedung von EU-Rechtsakten für Heizkessel und Warmwasserbereiter geplant.  
Zweiter wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Marktüberwachung durch erweiterte Vollzugspflichten und -befugnisse für die Länder (u. a. Stichprobenkontrollen).
Das Gesetz wird in den nächsten Wochen im Bundesgesetzblatt verkündet und voraussichtlich Anfang Mai 2012 in Kraft treten.

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