„Best Practice“-Gesetz zur Umsetzung der F-Gas-Verordnung
Ein neues Gesetz, das am 1. August 2021 in Kraft getreten ist, stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den illegalen Handel mit Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) in Europa dar. Die Novelle des deutschen Chemikaliengesetzes bedeutet eine Anerkennung der Notwendigkeit strengerer Maßnahmen und Kontrollen. Zudem soll damit nun jeder Käufer von HFKW überprüfen können, ob diese legal in die EU eingeführt wurden. Außerdem werden die zuständigen Behörden ermächtigt, die Verwendung von HFKW zu verbieten, die gegen die Quotenregelung verstoßen. Die Änderungen ermöglichen nicht nur mehr Vertrauen aufseiten der Käufer von HFKW in Deutschland, sondern auch, dass die Vollzugsbehörden die Herkunft der Produkte im Besitz von Unternehmen genauer prüfen können.
In den letzten Jahren hat sich in der EU ein florierender Schwarzmarkt für HFKW entwickelt. Die uneinheitliche Durchsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten in Verbindung mit mangelndem Wissen und Verständnis über den HFKW-Schmuggel hat Kriminellen die Möglichkeit eröffnet, das Quotensystem zu umgehen und HFKW illegal in die EU zu importieren. Der HFKW-Schmuggel schadet den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der EU-Klimaziele.
Sobald F-Gase in die EU importiert wurden, ist es bislang unmöglich zu überprüfen, ob sie unter die Quote fallen oder nicht. Entlang der Wertschöpfungskette gab es kaum Möglichkeiten, um zu erkennen, welche Produkte legal sind. Ab dem 1. August wird die Änderung des deutschen Chemikaliengesetzes diejenigen, die in Deutschland HFKW verkaufen, gesetzlich dazu verpflichten, dem Käufer die entsprechende Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, an welcher Stelle der Wertschöpfungskette sie sich befinden. Die Dokumentation wird es den Behörden und Käufern ermöglichen festzustellen, ob innerhalb der Quote gehandelt wurde.
EFCTC-Sprecher Felix Flohr hierzu: „Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne und ein gutes Beispiel für andere Mitgliedsstaaten, wie man effektive neue Maßnahmen einführt, die die EU-F-Gasverordnung umsetzen und den illegalen Handel mit HFKW verhindern. Das Gesetz wird dazu beitragen, Licht in die Legalität von Produkten zu bringen, die weiter unten in der Lieferkette gehandelt werden. Wir sehen immer häufiger, dass nationale Behörden Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzmarktes ergreifen, und wir fordern andere Mitgliedstaaten dringend auf, dem zu folgen. Eine europaweit harmonisierte Durchsetzung der F-Gas-Verordnung stellt sicher, dass dieser lukrative Handel nicht einfach in andere Länder verlagert wird.“
Deutschland ist nicht der einzige Staat, der strengere Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen HFKW-Handels ergreift. So kann die italienische Regierung nun bei Verstößen gegen die F-Gas-Verordnung Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro verhängen. Außerdem wird erwartet, dass ein gemeinsamer Ministerialerlass in Griechenland noch in diesem Jahr härtere zivil- und strafrechtliche Ahndungen verhängen wird.
Felix Flohr fügt hinzu: „Während die Europäische Kommission an der Überarbeitung der F-Gas-Verordnung arbeitet, sollten die von Deutschland unternommenen Schritte als Best Practice betrachtet werden, wenn es darum geht, die Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften zu verbessern. Die Überarbeitung der F-Gas-Verordnung bietet die Gelegenheit, wirksame Schritte im Kampf gegen den illegalen Handel mit HFKW zu unternehmen.“
Eine strenge Durchsetzung und politische Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten sind im Kampf gegen den illegalen HFKW-Handel von entscheidender Bedeutung; aber auch die Wachsamkeit der Akteure entlang der Wertschöpfungskette für Kältemittel spielt eine Schlüsselrolle. Als Teil der Lösung dieses Problems betreibt der EFCTC eine anonyme „Action Line“, die in 14 Sprachen verfügbar ist, um den Kampf gegen den illegalen Handel zu unterstützen. Jeder kann verdächtige Handlungen an die Action Line melden, die die Informationen prüft und an die Vollzugsbehörden weiterleitet.
Der EFCTC lädt alle an der HFKW-Wertschöpfungskette beteiligten Akteure ein, sich einer entsprechenden Selbstverpflichtung anzuschließen, die zu gemeinsamen Aktionen zur Abschaffung des Schwarzmarktes aufruft. Diese „Initiative Ehrenwort“ steht sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen offen und ermutigt alle Parteien, zusammenzuarbeiten und ihren Teil beizutragen.
Die EFCTC Action Line für anonyme Meldungen von illegalen F-Gas-Produkten und illegalem F-Gas-Handel finden Sie unter:
https://efctc.integrityline.org/index.php
Um sich dem Kampf anzuschließen und #SayNoToIllegalHFCs zu sagen, besuchen Sie https://stopillegalcooling.eu/de/pledge/