Mehr Berufserfahrung der Meisterschüler gefordert
In einem Leserbrief an die KKA äußert sich der Obermeister der Landesinnung Kälte-Klimatechnik Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Reiner Bertuleit, zum Thema Meisterausbildung:
„Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Anforderungen auf Zulassung zur Meisterprüfung im Handwerk immer weiter reduziert. Leider ist es heute möglich, ohne jede praktische Berufserfahrung zur Meisterprüfung zugelassen zu werden. Wir beobachten mit Sorge, dass der Drang von Auszubildenden, nach bestandener Gesellenprüfung unmittelbar in die Meisterausbildung einzusteigen, zunimmt. Diese Kandidaten haben eine gute Chance, die Meisterprüfung zu bestehen, da das Theoriewissen durch die Erstausbildung noch frisch ist und die handwerklichen Fähigkeiten auf einem ähnlichen Level wie bei der Gesellenprüfung sind. Neben dem reinen Prüfungsaspekt gibt es jedoch für die Unternehmen weitere Kriterien: berufliche Erfahrung und persönliche Entwicklung.
Die betriebliche Erfahrung zeigt, dass ein Geselle nach Ablegen der Gesellenprüfung ca. zwei Jahre Praxis benötigt, um vernünftig eingesetzt werden zu können. Dies trifft vor allem im Service zu. Diese Phase (Lehre bei voller Bezahlung) befördert den Mitarbeiter/-in natürlich noch nicht auf „meisterliches Niveau“. Die angehenden Meister müssen auch in ihrer Persönlichkeit reifen. Hier sollen Führungspersönlichkeiten entstehen. Ein „Jung-Meister“ ohne berufliche Erfahrung und jung an Jahren ist in einer Meisterstelle so nicht einsetzbar.
Der Vorstand der Landesinnung Kälte-Klimatechnik Niedersachsen – Sachsen/Anhalt (Träger der Norddeutschen Kälte-Fachschule) hat sich anlässlich einer Klausurtagung intensiv mit diesem Problem beschäftigt und folgende Beschlüsse gefasst:
·Meister der Norddeutschen Kälte-Fachschule in Springe sollen eine mindestens 3-jährige Berufspraxis aufweisen.
·Da die Meisterausbildung in Blockform über ca. 1,5 Jahre organisiert ist, arbeiten die Meisterschüler während der Meisterausbildung in den Betrieben. Somit ist die Zulassungsvoraussetzung zum Besuch der NKF-Springe der Nachweis von mindestens 1,5 Jahren Berufspraxis bei Lehrgangsbeginn.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Gesellenprüfungsjahrgang Januar/Februar 2014 oder früher Zulassungsvoraussetzung zum Schulbesuch ist. In der Handwerksordnung wurden keine Anforderungen an die Meisterausbildung definiert sondern ausschließlich zur Meisterprüfung. Somit sind die Schulen in der Organisation des Vorbereitungslehrgangs zur Prüfung frei. Wir hoffen, mit dieser Maßnahme die Qualität der Kälteanlagenbauermeister weiter steigern zu können. Für die Meisterausbildung in Deutschland wäre es sicherlich sinnvoll, wenn weitere Schulen ähnliche Regelungen einführen würden.
Die Norddeutsche Kälte-Fachschule bildet seit 25 Jahren ca. 25 – 30 Kälteanlagenbauermeister pro Jahr aus. Die Beschulung erfolgt in Form der Blockbeschulung. Somit können die Meisterschüler weiterhin im praktischen Berufsleben bleiben.