Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, setzt die Bundesregierung stark auf Förderprogramme. Damit weitere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor geschaffen werden, hat das Wirtschaftsministerium die Förderprogramme zur Energieeffizienz und zu den erneuerbaren Energien mit der BEG zusammengeführt. Hierbei wurden gleichzeitig maßgebliche Änderungen eingeführt: Luft-Luft-Wärmepumpen sind mit der BEG förderfähig und das Förderprogramm ist beihilfefrei gestellt und unterliegt damit nicht dem EU-Beihilferecht.
Durch die beiden Änderungen profitieren Kunden besonders stark, teilt der Hersteller Daikin (www.daikin.de) mit: Mit der Freistellung von der Beihilfe können nun auch große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler oder auch Filialisten von diesem Förderprogramm profitieren und sich dabei aus dem großen förderfähigen Daikin-Produktportfolio bedienen. Im Wohngebäudebereich sind fortan auch Luft-Luft-Wärmepumpen von Daikin förderfähig. Bei Nichtwohngebäuden schließt die Förderung nun Lüftungsgeräte, Klimaanlagen (darunter Kaltwassersätze) und Luft-Luft-Wärmepumpen ein. Förderzuschüsse von bis zu 50 % sind z.B. bei Wärmepumpen möglich, wenn bei Wohngebäuden der Tausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe als Teil eines längerfristigen, individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) stattfindet.
Die Bundesregierung setzt mit dem BEG eine massive Erweiterung der bestehenden Förderung zur energetischen Sanierung von Gebäuden um. Daikin hat den Prozess konstant über ein Jahr begleitet und sich dafür eingesetzt, dass die technischen Voraussetzungen so gestaltet wurden, dass Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig werden. „Auf der Zielgeraden haben wir es geschafft, dass unsere Branche davon profitiert und anerkannt wird, welchen Beitrag die Luft-Luft-Wärmepumpen für den Klimaschutz im Gebäudesektor leistet“, kommentiert Volker Weinmann, der als Beauftragter Umwelt, Politik und Verbände bei Daikin Airconditioning Germany GmbH intensiv daran mitgearbeitet hat. Die neue Förderrichtlinie wird schrittweise umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Ab 1. Juli 2021 werden dann die bestehenden Förderprogramme KfW-Effizienzhaus in die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) überführt und erweitert.
Bei Wohngebäuden sind fortan neben der Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen auch Zuschüsse für Luft-Luft-Wärmepumpen möglich. Solarthermie, Gasbrennwert und Hybridwärmepumpe sind weiterhin in der Förderrichtlinie enthalten. Im Nichtwohnbereich erweitert sich die Palette an förderfähigen Systemen besonders stark: Das Förderprogramm umschließt nun Lüftungsgeräte und Klimaanlagen, Kaltwassersätze und VRV-Systeme sowie ebenfalls Luft-Luft-Wärmepumpen. Daikin bietet in allen Produktbereichen förderfähige Systeme an, die auf der Webseite des BAFA abgerufen werden können.
Auch die Höhe der Förderungen bei Gerätemodernisierung und -tausch wurde angepasst. Bei einer Modernisierung von Lüftungsanlagen und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden beträgt der Fördersatz 20 % der Investitionssumme. Bei der Modernisierung mit einer Wärmepumpe in Wohn- oder Nichtwohngebäuden werden die Investitionen mit einem Fördersatz von 35 % bezuschusst. Der Tausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe entspricht einer Förderung von 45 %. Neu in der BEG ist bei Wohngebäuden außerdem ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn der Heizungstausch und der Einsatz einer Wärmepumpe Teil eines längerfristigen, individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Als Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden werden in diesem Fall 50 % der Kosten erstattet. Mit diesem Fördersatz wird die Gesamtmaßnahme gefördert, also nicht nur der Heizungstausch, sondern auch der Rückbau der alten Ölheizung, die Entsorgung der Öltanks, Malerarbeiten und weitere Umfeldmaßnahmen.
Die Höhe der förderfähigen Kosten betragen bei Wohngebäuden 60.000 € pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 15 Mio. €. Die Förderung wird gewährt, wenn der Bauantrag/die Bauanzeige fünf Jahre zurückliegt. Die Zuschüsse können ab sofort beim BAFA beantragt werden. Die Beantragung wird fortan deutlich einfacher, indem nur noch ein Förderantrag für alle gewünschten Geräte gestellt werden muss. Zu beachten ist, dass der Förderantrag immer vor Auftragserteilung/ Vertragsabschluss online gestellt werden muss. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist notwendig, wenn Lüftungsgeräte oder Kaltwassersätze gefördert werden sollen, wird dann jedoch auch zusätzlich gefördert. Bei der Förderung von Wärmepumpen ist die Einbindung optional.