Praxisleitfaden „CE-Kennzeichnung“
In der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wird seit vielen Jahren darüber diskutiert, inwieweit die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Als Orientierungshilfe für den praktischen Umgang mit dieser Richtlinie hat der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (www.btga.de) den Praxisleitfaden „Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung in der TGA nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht, in dem die wesentlichen einschlägigen Begriffe erklärt, der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie in der TGA definiert, die Aufgabenstellung, die Schnittstellen und die Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Konformitätsbewertungsfahrens beschrieben und die Grundlagen der CE-Kennzeichnung erläutert werden. Anhand praktischer Beispiele wird die Umsetzung der Maschinenrichtlinie gezeigt. Außerdem bietet der Leitfaden Interpretations- und Argumentationshilfen für die Einordnung von Anlagen der TGA nach Maschinenrichtlinie. Herunterzuladen ist der Leitfaden unter diesem Link: https://t1p.de/yry9.