Reduziertes Infektionsrisiko durch Lüftung
Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) hat den Status-Report 52 „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg“ veröffentlicht. Er setzt sich dafür ein, dass im Lockdown Öffnungsoptionen ermöglicht werden, wenn Betreiber nachweisen, dass sie die notwendigen Anforderungen zur Verringerung des Infektionsrisikos einhalten. Ende 2020 mussten aufgrund der steigenden Infektionszahlen viele Einrichtungen schließen. Dabei blieben organisatorische Maßnahmen der Betreiber ebenso unberücksichtigt wie die Lüftungstechnik der Gebäude. Wer in Lösungen zur Verringerung des Übertragungsrisikos investiert hatte, war dennoch betroffen. Aus Sicht des FGK sollte Betreibern das Öffnen dann wieder erlaubt werden, wenn sie nachweisen, dass ihre Organisation und Technik geeignet sind, das Infektionsrisiko gering zu halten. Der FGK schlägt mit dem Status-Report 52 Regeln für ein vereinfachtes Nachweisverfahren auf Basis europäischer Normen vor. Ein Flyer fasst den Grundgedanken zusammen: Statt Lockdown für alle sollte es Öffnungsoptionen geben, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Voraussetzung sind grundsätzlich das Einhalten der AHA-Regeln sowie angepasste Belegungsdichten. Weil Viren sich über Aerosole schnell im gesamten Raum verteilen können, muss außerdem die Virenlast in der Raumluft möglichst klein gehalten werden, indem entsprechend der Nutzung des Raums gelüftet oder das Lüften um eine Luftreinigung ergänzt wird. Ein Flyer und der Status-Report 52 stehen auf www.fgk.de zum Herunterladen bereit.