Novelle des Gebäudeenergiegesetzes: TGA-Verbände fordern umfassende Überarbeitung
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (19.4.2023) die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Dazu erklärt Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA,www.btga.de), des Fachverbandes Gebäude-Klima e.V. (FGK, www.fgk.de) und des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e.V. (RLT-Herstellerverband, www.rlt-geraete.de):
„Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und an die Mitglieder des Bundesrates, die parlamentarischen Beratungen zu nutzen und den Gesetzentwurf der Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsprozess gründlich und sorgfältig zu überarbeiten. Die zahlreichen, im Rahmen der Verbändebeteiligung eingebrachten, wichtigen Hinweise der Fachverbände wurden von der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt.
Auch wenn der Gesetzentwurf mehr Flexibilität zulässt, als nach den Referentenentwürfen zu erwarten war, schreiben die Regelungen in den meisten Fällen den Einbau einer Wärmepumpe vor. Gleichzeitig soll aber durch den im Kabinettbeschluss neu aufgetauchten Paragrafen 71p die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz natürlicher Kältemittel in elektrischen Wärmepumpen und in Wärmepumpen-Hybridheizungen per Rechtsverordnung vorzuschreiben. …“ Weitere Informationen unter https://t1p.de/KKA3-23TGA.