Offene Fragen zur novellierten F-Gase-Verordnung
Die novellierte F-Gase-Verordnung wurde am 20. Februar im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 11. März 2024 in Kraft. Die meisten Vorgaben darin müssen von Betreibern von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie den Kälte-Klima-Fachfirmen unmittelbar nach Inkrafttreten befolgt und umgesetzt werden. Einige Punkte in der Verordnung sind jedoch noch nicht endgültig geklärt.
Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF, www.vdkf.de) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (www.bfs-kaelte-klima.de) haben daher einen Fragenkatalog zur F-Gase-Verordnung erarbeitet, der auch vom Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV, www.biv-kaelte.de) mitunterzeichnet wurde, und sich mit diesem an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC, www.blac.de) gewandt; verbunden mit der Bitte, die offenen Fragen in deren nächsten Konferenz am 26./27. März zu klären, damit die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche eine bundesweit einheitliche und zeitnahe Auslegung der Verordnung erhält.
Weitere Informationen mit einem Link, über den Sie sich das vollständige Dokument herunterladen können, finden Sie hier: https://t1p.de/KKA2-24BLAC