BIV / Bundesfachschule / FGK / VDKF

Rechtswidriger Verkauf von
Split-Klimageräten

In den warmen Sommermonaten wächst bei vielen Endverbrauchern der Wunsch nach einer Klimaanlage für ihre Wohnräume. In diversen Online-Shops und Baumärkten findet man auch schnell vermeintlich günstige Angebote. Was viele nicht wissen: Den Einbau von Split-Klimageräten darf der Kunde nicht selbst vornehmen, dies ist nur zertifizierten Fachbetrieben erlaubt.

Sowohl die europäische F-Gase-Verordnung als auch die nationale Chemikalienklimaschutzverordnung vor, dass Split-Klimageräte nur verkauft werden dürfen, wenn der Käufer dem Händler schriftlich nachweist, dass das Gerät von einem zertifizierten Unternehmen eingebaut wird. Der Händler muss diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen können.

Baumärkte und Online-Händler weisen zwar in der Regel – oft versteckt im Kleingedruckten – darauf hin, dass ein zertifizierter Fachbetrieb den Einbau vornehmen muss. Zum Teil findet man auch Formulierungen, dass der Kunde dies mit dem Abschließen des Bestellvorgangs bestätigt. Den in den Verordnungen geforderten schriftlichen Nachweis der Kundschaft kann ein solcher Hinweis jedoch in keiner Weise ersetzen. Insofern verstößt ein Großteil der Online-Verkäufe von Klimaanlagen gegen geltendes Recht. Gleiches gilt für viele Einkäufe im Baumarkt, wenn die Kunden den vielfach angebotenen Installationsservice nicht in Anspruch nehmen.

Den Fachverbänden der Kälte-/Klimabranche sind viele Fälle bekannt, bei denen Endverbraucher eine Klimaanlage im Internet oder Baumarkt gekauft haben, dann jedoch keinen zertifizierten Fachbetrieb finden, der ihnen diese Anlage einbauen will. Die ablehnende Haltung der Handwerksbetriebe ist nachvollziehbar, weil sie beim Einbau dieser Geräte aus unbekannter Quelle und von fragwürdiger Qualität mit unkalkulierbaren Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen konfrontiert werden könnten.

Die Organisationen BIV und VDKF (www.biv-kaelte.de und www.vdkf.de, Bundesinnungs- bzw. der Wirtschaftsverband der Kälte-Klima-Fachbetriebe), FGK (www.fgk.de, Fachverband Gebäude-Klima e.V.) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (www.bfs-kaelte-klima.de, Zertifizierungsstelle für Fachbetriebe) fordern die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer auf, verstärkt gegen den illegalen Handel mit Klimageräten vorzugehen, indem sie Händler auf die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und entsprechende Verstöße ahnden.

Hintergrundinformationen und Quellen finden Sie unter www.t1p.de/KKA4-24Split-Klima.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 05/2020

Propan-Split-Klimaanlagen

Was steht einer Markteinführung in Deutschland im Weg?
Geschulte Fachkr?fte arbeiten in einem indischen Werk von Godrej & Boyce an einer  Produktionslinie f?r Klimager?te auf Propanbasis

Kleine Split-Klimaanlagen mit einer Leistung von bis zu 5 kW sind in der letzten Dekade zu den meistgenutzten Raumklimaanlagen weltweit avanciert und damit für den größten Anteil an...

mehr
Ausgabe 01/2019

Propan als Kältemittel in Klimaanlagen

Interview mit Philipp Munzinger (GIZ) und Meinolf Gringel (DMT)
Meinolf Gringel (DMT), Peter Bachmann (BIV) und ein Monteur der Firma Zeller nach erfolgreicher Inbetriebnahme des Propan-Klimager?ts

KKA: Herr Munzinger, was sind die Hintergründe, weshalb sich die GIZ (www.giz.de/proklima) überhaupt mit Propan-Klimaanlagen beschäftigt? Philipp Munzinger: Split-Klimaanlagen sind weltweit für...

mehr