Theorie und Praxis der energetischen Inspektion von Klimaanlagen
Rund 50 Fachleute informierten sich beim Erfahrungsaustausch zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen am 25. Juni 2024 in Frankfurt am Main über aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis. Angeboten wurde diese Plattform vom Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK, www.fgk.de) und dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA, www.btga.de).
Claus Händel, Geschäftsführer Technik des FGK, stellte Konsequenzen vor, die sich aus der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ergeben: „Neu ist, dass die EPBD zusammen mit den Anforderungen an die Energieeffizienz auch Anforderungen an die Innenraumbedingungen stellt. Damit ist endlich klargestellt, dass eine vergleichende energetische Bewertung von Gebäuden und Anlagen nur auf der Basis vergleichbarer Innenraumbedingungen möglich ist, beispielsweise thermische Behaglichkeit, Raumluftqualität, Beleuchtung und Akustik.“ Weitere Informationen zu den Vorträgen finden Sie unter www.t1p.de/KKA4-24Erfa.
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Leistung über 12 kW ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für alle Betreiber Pflicht. Damit sollen die großen Potenziale zum Energieeinsparen und zur CO2-Vermeidung im Gebäudesektor erkannt und gehoben werden. Hier ist jedoch noch viel zu tun: „Der Erfahrungsaustausch in Frankfurt machte erneut deutlich, dass viele Betreiber dieser bußgeldbewährten Verpflichtung nicht nachkommen“, fasste Clemens Schickel, Geschäftsführer Technik des BTGA, zusammen.