2010 tritt neue Verordnung in Kraft

Anfang November wurde die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen im EG-Amtsblatt L286 veröffentlicht. Die EG-VO 1005/2009 tritt am 01.01.2010 in Kraft und löst dann die bisherige EG-VO 2037/2000 ab.
Durch die neue Verordnung kommen viele gravierende Änderungen im Umgang mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) bzw. teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) auf die Kälte-Klima-Branche zu. Einige Änderungen betreffen z.B. die Verwendung von rezyklierten H-FCKW. Artikel 11 Abs. 4 EG-VO 1005/2009 fasst den Anwendungsbereich von rezyklierten teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe viel enger als es noch die EG-VO 2037/2000 getan hat. War es unter der EG-VO 2037/2000 grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt, rezykliertes H-FCKW zu verwenden, so dürfen ab dem 01.01.2010 nach der neuen EG-VO 1005/2009 nur solche Unternehmen rezykliertes H-FCKW verwenden bzw. einsetzen, die dieses auch selber zurückgewonnen haben bzw. bei denen eine Rückgewinnung stattgefunden hat.
Unter www.kaelte-klima-portal.de steht die EG-VO 1005/2009 als PDF zum Download bereit.

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