Abschlussbericht zur Risikobewertung von R1234yf in KFZ-Klimaanlagen des KBA

Zu der Veröffentlichung des Abschlussberichts zur Risikobewertung des Kältemittels R1234yf bei Einsatz in Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) nimmt Honeywell wie folgt Stellung:
 
Das Kraftfahrtbundesamt hat in seinem Abschlussbericht erneut bestätigt, dass R1234yf sicher in Pkw eingesetzt werden kann. Das KBA wird daher keine Maßnahmen nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz einleiten. Es besteht breiter Konsens darüber, dass der Einsatz von R1234yf im Vergleich zum aktuell genutzten Kältemittel, R134a, kein verändertes Risikoprofil aufweist. Dem widerspricht lediglich ein einziger Automobilhersteller, Daimler. Erneut und wiederholt wurde bestätigt, dass R1234yf eine sichere, kosteneffektive Lösung ist, die jetzt zur Verfügung steht. Das Produkt hat ein Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) niedriger als 1, das heißt, es ist um 99,9 Prozent besser als das bisher genutzte Kältemittel.
 
Die seit dem 1. Januar 2013 rechtlich bindende sogenannte europäische MAC (Mobile Air Conditioning)-Richtlinie ist ein trauriges Beispiel dafür, wie Meilensteine in der Umweltpolitik in Europa nicht erreicht werden: Die Einhaltung der Richtlinie wird bis heute nicht durchgesetzt. Der Bericht des KBA, der bereits früher hätte erscheinen sollen, enthält keine neuen Informationen gegenüber dem bereits am 8. August veröffentlichten Vorabbericht der Behörde. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, wie die Umsetzung der MAC-Richtlinie aufgrund politischer Manöver eines einzelnen Automobilherstellers bis heute verzögert wurde. Dieser Hersteller hat sich entschieden, geltendem Recht nicht zu entsprechen.
 
Den Abschlussbericht des KBA finden Sie hier:

www.kba.de/cln_031/nn_124384/sid_F0B02CCA20ADAA3028A9043D6F3D70B0/nsc_true/DE/Home/kaeltemittel__abschlussbericht.html
 

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