Blaue Plakette in Baden-Württemberg nur mit Ausnahmen denkbar

Am 21.2.2017 diskutierte die Landesregierung Baden-Württemberg die Einbringung eines Gesetzesvorschlags in den Bundesrat, um eine Blaue Plakette auf Bundesebene einzuführen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) bekräftigt seine Forderung nach Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr. "Wir wollen keine Sonderbehandlung, sondern die Abfederung von Härten, die uns aufgrund gesetzlicher Maßnahmen entstehen“, unterstrich Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
 
Der BWHT beharrt auf seiner Forderung nach einer achtjährigen Übergangsfrist für Fahrzeuge des Handwerks ab Einführung einer solchen Blauen Plakette. Reichhold: „Wir wissen, dass etwa die Hälfte aller Betriebe ihren Fuhrpark nach acht Jahren automatisch gewechselt hat. Nach acht Jahren ist ein Blaue Plakette also durchaus zumutbar. Alles andere wäre aus unserer Sicht jedoch nicht verhältnismäßig, weil es die Betriebe übermäßig belasten würde."
 
Die Blaue Plakette ist Teil eines Maßnahmenpakets, das bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für den Regierungsbezirk Stuttgart zur Diskussion steht. Eine Mehrheit für eine bundesweite Einführung zeichnet sich noch nicht ab. Das Bundesverkehrsministerium hat sich dagegen ausgesprochen. Reichhold befürchtet, dass die juristischen Spitzfindigkeiten weitergehen und unter Umständen sehr kurzfristige Maßnahmen wie etwa Fahrverbote ergriffen werden müssen. „Für diesen Fall brauchen wir schon jetzt Klarheit, wo, wann, für wen und wie lange die Einschränkungen gelten würden“, sagte Reichhold. Er vermisse das Durchdenken aller Eventualitäten. „Es gibt keine erkennbare Strategie, wie bei solchen Fahrverboten Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr umgesetzt werden sollen. Das lässt sich doch nicht von jetzt auf nachher aus der Tasche zaubern“, monierte Reichhold. Die betroffenen Handwerksbetriebe könnten sich eine solche Unsicherheit nicht leisten.

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