Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Internatskosten von Berufsschülern

30.08.2016: Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zur Höhe der Internatskostenzuschüsse. „Das Urteil entlastet nicht nur viele Auszubildende und Betriebe, sondern stärkt auch die Berufswahlfreiheit“, sagte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Das Land sei nun aufgefordert, seine Zuschüsse zu den Internatskosten weiter zu erhöhen.
 
Das Gericht hatte entschieden, dass das Land Baden-Württemberg verpflichtet ist, dem Kläger bei nicht wohnortnahem Berufsschulunterricht eine angemessene Erstattung der dadurch entstandenen Unterbringungs- und Betreuungskosten zu gewähren. Damit erfüllt sich eine alte Forderung des Handwerkstages. „Es kann schließlich nicht sein, dass Auszubildende mit auswärtiger Unterbringung gegenüber wohnortnah beschulten Jugendlichen benachteiligt werden“, erklärte Reichhold. Nun sei die Landesregierung aufgefordert, das Urteil möglichst rasch in konkretes politisches Handeln umzusetzen und die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten grundsätzlich neu zu regeln. Zu lange dürfe sie nicht abwarten, denn ansonsten drohten weitere Klagen. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass Auszubildende und Ausbildungsbetriebe Mehrkosten zu tragen haben, wenn das Land und die Schulträger aus Sparzwängen wohnort- und betriebsnahe Berufsschulklassen schließen und an überregionalen Standorten zusammenführen“, unterstrich Reichhold. Das Urteil werde auch Auswirkungen auf die Regionale Schulentwicklung im Land haben. Sicherlich sei es bei weiter sinkenden Schülerzahlen nicht möglich, dass alle Schulstandorte erhalten bleiben. Doch die höheren Internatskostenzuschüsse seien ein Kostenfaktor, der in mancher Kalkulation vielleicht den Ausschlag für die Entscheidung geben werde, den Schulstandort vor Ort zu erhalten.

www.handwerk-bw.de

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