Climalife: Website zum R22-Ausstieg
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Verwendung von H-FCKW verboten. Nur recycelte oder aufgearbeitete H-FCKW sind für die Instandhaltung oder Wartung von Systemen bis zum 31. Dezember 2014 erlaubt. Die jährlichen Rückgaben zum Recycling des R22 werden aber bei weitem den Instandhaltungsbedarf nicht abdecken. Daher bietet Climalife verschiedene Lösungsmöglichkeiten an. Neben allen Umrüstungskältemittel (R417A, R422D, R427A etc.) bietet das Unternehmen auch aufgearbeitetes R22 (R22T), damit Wartungsverträge an R22-Anlagen weiterhin erfüllt werden können. Zudem bereitet Climalife das R22-Produkt seiner Kunden auf und stellt es ihnen als R‑22T in den Verpackungen ihrer Wahl zur Verfügung.
Um Fragen rund um den R22-Ausstieg zu beantworten, hat Climalife eine spezielle Website ins Leben gerufen: www.R22T.com .