F-Gase-Verordnung: Einigung in Brüssel

Am 16. Dezember 2013 haben sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament auf die neuen Inhalte der F-Gase-Verordnung verständigt. Kernpunkt der Verordnung ist eine schrittweise Reduzierung des F-Gase-Verkaufs in der EU um 79 % bis zum Jahr 2030. Dieser sogenannte Phase-Down wird von vielen Vertretern aus Industrie und Verbänden als richtiger Schritt bewertet, der zwar Einschnitte mit sich bringe, aber auch Raum lasse für Anpassung und Innovation. Auch der Zeitpunkt der Entscheidung wird begrüßt, da nun die Hersteller und das installierende Handwerk den nötigen zeitlichen Rahmen erhalten würden, um geeignete Schritte einzuleiten.

Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen F-Gase-Verordnung ist die Einführung eines Kältemittel-Tracking-Systems, mit dem der Kältemittelverbleib über die Vertriebswege kontrolliert werden soll.

Zudem wird es Verwendungsverbote für Kältemittel mit hohem Treibhauseffekt in größeren Kälteanlagen und kleinen Split-Anlagen geben.

Im Weiteren muss die neue Verordnung nun die entsprechenden gesetzlichen Schritte durchlaufen, so dass die novellierte F-Gase-Verordnung voraussichtlich 2015 in Kraft treten wird.

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