Neues Batteriegesetz bringt Verschärfungen
Das neue Batteriegesetz, das am 1. Dezember in Kraft tritt, bringt für die Unternehmen zahlreiche Neuerungen mit sich. Kenntnislücken können teuer werden, warnt DEKRA: Wer gegen das neue Gesetz verstößt, dem drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Experten von DEKRA Industrial registrieren in diesen Tagen verstärkt Anfragen von Unternehmen zum Thema, vor allem von international tätigen Firmen.
Das neue Gesetz setzt die Europäische Richtlinie 2006/66 um und regelt die abfallwirtschaftliche Verantwortung – Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung - für Stromspeicher, das heißt Batterien und Akkumulatoren. Eine der wichtigsten Neuerungen sind weitreichende Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten. So müssen sich alle, die Stromspeicher erstmals in Verkehr bringen, registrieren und die Menge anzeigen. Betroffen sind Hersteller und Importeure von Stromspeichern sowie alle Unternehmen, die Produkte aus dem Ausland beziehen, in denen Batterien oder Akkus enthalten sind.
Weitere Verschärfungen betreffen die Vorschriften für Schadstoffe wie Quecksilber und Cadmium. Vertreiber müssen den Verbraucher zudem deutlicher als zuvor über die Rückgabemöglichkeiten informieren. Das Gesetz nennt erstmals Rücknahmequoten, die die Unternehmen über flächendeckende Systeme erreichen müssen.
DEKRA berät Firmen im Rahmen von Workshops zum neuen Batteriegesetz und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Anzeige- und Mitteilungspflichten. Ansprechpartner: DEKRA Industrial GmbH, Dagmar Schweizer, Tel.: (07 11) 78 61-22 60, E-Mail: dagmar.schweizer@dekra.com