Neuerungen im GEG für Wärmepumpen
Am 01. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und löst damit die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz EEWärmeG ab. Das GEG vereinfacht den Einsatz von Wärmepumpen. „Mit der Einführung des GEG lässt sich der Einsatz von Luft-Luft-Wärmepumpen und hier im Besonderen der VRV-Technik von Daikin zur Beheizung und Kühlung von Gewerbeimmobilen nun wesentlich einfacher realisieren. Der Gesetzgeber hat endlich erkannt, welch immenses Potenzial im Einsatz der Wärmepumpe für die Energiewende im Gebäudebereich liegt. Damit dies erreicht wird, war Daikin (www.daikin.de) im Entstehungsprozess des Gebäudeenergiegesetzes seit 2017 über verschiedene Verbände bis hin zur ersten Anhörung aktiv beteiligt“, kommentiert Volker Weinmann, der als Beauftragter Politik und Verbände bei Daikin Germany intensiv daran mitgearbeitet hat.
Mit dem GEG wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wichtigste Änderung für den Einsatz von Wärmepumpen gegenüber der EnEV und dem EEWärmeG sind der Wegfall der Berechnung der Jahresarbeitszahl und des Wärmemengenzählers. Die energetische Bilanzierung reicht nun als alleiniger Nachweis aus, dass der geforderte Anteil von 50 % Umweltwärme am Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die Wärmepumpe erbracht wird.
Weitere Regelungen des GEG, die Daikin begrüßt, sind die erweiterte Anrechnung von PV-Strom. Dies führt zu einer Besserstellung von Wärmepumpen in Kombination mit PV sowie zur Anerkennung von Abwasser-Abwärme als Erneuerbare Energie. „Hier bieten wir mit der wassergekühlten VRV und der Wärmequelle Abwasser eine technische Lösung, die die Anforderung erfüllt“, so Weinmann. VRV ist ein Komplettsystem für Heizen und Kühlen, Warmwasser, Fußbodenheizung sowie die Möglichkeit einer Lüftungsanbindung und kann bis zu 70 % des Energiebedarfs eines Gebäudes abdecken.
„Trotz der positiven Aspekte für die Wärmepumpe gibt es auch kritische Punkte: Das im GEG festgelegte Anforderungsniveau für Neubauten bleibt hinter dem notwendigen Niveau zum Erreichen der Klimaziele des Gebäudesektors zurück. Mit dem GEG wurden weitere Erfüllungsoptionen für erneuerbare Energien geschaffen, die im technologischen Wettbewerb zur Wärmepumpe stehen. Es ist also weiterhin wichtig, den politischen Prozess zu begleiten, um mit der für 2023 geplanten Anpassung des GEG uneingeschränkt die Weichen für die Wärmepumpe zu stellen“, fasst Volker Weinmann zusammen.
Zum Hintergrund – das Gebäudeenergiegesetz
Das GEG fasst die die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energie-Einsparungs-Gesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme Gesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammen. Mit Inkrafttreten des EEWärmeG am 01. Januar 2009 wurde neben der primärenergetischen Mindestanforderung nun auch der Einsatz von erneuerbaren Energien im Neubau zur anteiligen Deckung des Wärmeenergiebedarfs verpflichtend. Da es zu dieser Zeit keine Anforderungen an die Mindesteffizienz von Wärmepumpen auf europäischer Ebene gab, hat das EEWärmeG technische Mindestanforderungen festgelegt wie eine Mindestjahresarbeitszahl für Wärmepumpen und den Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers. In 2011 wurde das EEWärmeG dahingehend erweitert, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf zusammen nun anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt werden musste. Ebenfalls wurden die technischen Mindestanforderungen erweitert: Wärmepumpen müssen z.B. die Anforderungen an das EHPA Quality Label erfüllen oder es vorweisen. Bei der Festlegung der aufgeführten Anforderungen wurde davon ausgegangen, dass sie für alle Wärmepumpentechnologien erfüllbar seien. Dabei konnte sich der Gesetzgeber kaum vorstellen, dass damit an Luft-Luft-Wärmepumpen besondere Anforderungen gestellt wurden, die nur mit besonderem Aufwand erfüllt werden konnten. Der Einsatz von VRV im Neubau und hier besonders im Nichtwohngebäudebereich wurde dadurch behindert. Mit der Einführung und Weiterentwicklung der europäischen Gebäuderichtlinie wurde die Energieeinsparverordnung weiter fortgeschrieben, jedoch wurde trotz Einführung von Mindestanforderungen an Wärmepumpen durch die europäischen Ecodesign-Richtlinien das EEWärmeG nicht angepasst, so dass weiterhin die Hürden für Luft-Luft-Wärmepumpen Bestand hatten. Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG zum 01. November 2020 fallen diese Hürden nun weg.