VDKF und Innungen: gemeinsamer Einsatz des Branchenlogos
Zwischen dem VDKF und den Innungen wurden seinerzeit separate schriftliche Vereinbarungen über die Gestattung der Nutzung des VDKF-Logos "Kälte-Klima-Fachbetrieb" abgeschlossen. Zielsetzung war und ist, das Branchenlogo "Kälte-Klima-Fachbetrieb" allen in der Handwerksrolle als Vollmitglied eingetragenen Kälte-Klima-Fachbetrieben, die im VDKF oder in den Innungen Mitglied sind, zur Verfügung zu stellen.
Das einheitliche Erscheinungsbild der Kälte-Klima-Fachbetriebe trägt dazu bei, Marktanteile zu sichern und für die Zukunft auszubauen. Beide Verbände agieren ab dem 1. Mai 2017 in gemeinsamen Geschäftsräumen unter einem Dach. Sie verfolgen das einheitliche Ziel, unter dem Logo "Kälte-Klima-Fachbetrieb" eine umfassende, abgestimmte, an zukünftigen Zielen orientierte Dienstleistungsarbeit für alle Mitglieder zu verrichten.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich der VDKF bereit, die Nutzung des Branchenlogos auch allen Innungsmitgliedern, die in der Handwerksrolle mit dem Kälteanlagenbauerhandwerk als Vollhandwerk eingetragen sind, zu gestatten, unabhängig davon, ob die jeweilige Innung in der Vergangenheit eine Nutzungsvereinbarung mit dem VDKF geschlossen hat. (Quelle: BIV-Newsletter)