Stellungnahme der TGA-Repräsentanz Berlin zum Klimaschutzprogramm
09.10.2019Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 erklärt Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin (www.tga-repraesentanz.de):
"Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen, dass sich das Bundeskabinett darauf verständigt hat, CO2-Emissionen auch in den Sektoren Gebäude und Verkehr mit einem Preis zu versehen. Die Einführung eines nationalen Emissionsrechtehandels für den Gebäudesektor ist jedoch aus unserer Sicht nicht dienlich, um zügig die Menge der CO2-Emissionen zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Einführung und die Umsetzung eines solchen Zertifikatehandels dauern zu lang. Bedauerlich ist, dass sich das Bundeskabinett auch nicht zu klaren Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung im Bereich der Nichtwohngebäude durchringen konnte. Ohne Aktivierung der Potenziale des Wohn- und Nichtwohngebäudebereichs werden wir die CO2-Einspar- und Klimaschutzziele nicht erreichen.
Die TGA-Verbände fordern die Bundesregierung auf, mit wirksamen Instrumenten die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um im Gebäudebestand den Sanierungsstau aufzulösen und die Sanierungsquote deutlich zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die aus einer CO2-Lenkungsabgabe im Gebäudebereich erzielten Einnahmen auch wieder in CO2-Einsparmaßnahmen im Gebäudebereich investiert werden.
Eine CO2-Lenkungsabgabe kann allerdings nur ein Instrument von vielen sein, um die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen: Die CO2-Lenkungsabgabe muss auch mit steuerlichen Förderungen zur energetischen Sanierung verknüpft werden. Diese steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung muss je Gebäudeeigentümer und Gebäudenutzung unterschiedlich ausgestaltet werden: Für Wohnungseigentümer als Selbstnutzer, als Vermieter, als Kapitalanleger, für die Wohnungswirtschaft und für den Bereich der Nichtwohngebäude werden unterschiedliche Formen der steuerlichen Förderung benötigt, um finanzielle Anreize für Sanierungen zu schaffen."