Fördermaßnahmen für RLT-Anlagen
Mit einem neuen Programm fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Einsatz von hocheffizienten Querschnittstechnologien im Mittelstand. Gefördert werden unter anderem hocheffiziente Ventilatoren, Frequenzumrichter zur bedarfsabhängigen Regelung sowie die Wärmerückgewinnung bei RLT-Anlagen. Darauf weist der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK ) hin. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) initiierte Programm bietet kleinen und mittleren Unternehmen Investitionszuschüsse für den Ersatz von einzelnen Anlagen und Aggregaten in Höhe von 5000 bis 30.000 €. Systemische Optimierungen auf Basis eines umfassenden Energieeinsparkonzepts können mit bis zu 100.000 € gefördert werden. Entsprechende Anträge nimmt das BAFA seit dem 1. Oktober 2012 entgegen.
Als Branchenverband der deutschen Klima- und Lüftungstechnik begrüßt der FGK das neue Förderprogramm. Denn ein Großteil des Endenergieverbrauchs in Deutschland geht auf Nicht-Wohngebäude, insbesondere auf die Industrie und das Gewerbe zurück. „Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Mittelstand ist daher genau der richtige Ansatz, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung und der EU zu erreichen“, argumentiert FGK-Geschäftsführer Günther Mertz. „Moderne Klima- und Lüftungstechnologien mit Wärmerückgewinnung schonen nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel der mittelständischen Unternehmer. Sie tragen damit wesentlich zum Gelingen der Energiewende in Deutschland bei“, so Günther Mertz weiter.
Nähere Informationen zur „Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz moderner Querschnittstechnologien“ im Mittelstand sowie zu weiteren relevanten Programmen für die Lüftungs- und Klimabranche finden Interessierte auch in einer neuen Fördermittel-Übersicht des FGK. Sie steht ab jetzt auf der FGK-Homepage (www.fgk.de) unter „Aktuelle Dokumente“ zum Herunterladen bereit. Das Dokument wird regelmäßig aktualisiert und bietet kompakte Infos zu Fördergegenständen, Förderarten und Förderberechtigten mit Schwerpunkt Nichtwohnbereich. Es verweist zudem mit weiterführenden Links auf die jeweiligen Merk- und Infoblätter der zuständigen Träger.