9. FGK-Klimatag und -Mitgliederversammlung

Mehr als der Alltag der Verbandsarbeit

Verbandsarbeit ist vielseitig und umfasst u.a. den Austausch mit anderen Verbänden, Normenarbeit auf deutscher und europäischer Arbeit und nicht zuletzt den Austausch der Verbandsmitglieder untereinander. Um all diese Themen ging es zwei Tage lang, als der Fachverband Gebäude Klima e.V. zum jährlichen Treffen mit Klimatag und Mitgliederversammlung am 2. und 3. Juli 2015 einlud.

Der 9. FGK-Klimatag, am Vortag der FGK-Mitgliederversammlung in Stuttgart, thematisierte die rechtliche Seite der Klimabranche. Zum Veranstaltungsthema „ErP, Marktüberwachung und Bauproduktenverordnung – was kommt auf die Branche zu?“ referierten mehrere Experten. Nicht nur die Einhaltung der entsprechenden Kriterien im Hinblick auf Energieeffizienz, Produktsicherheit oder Gesundheit, auch der Nachweis gegenüber der Marktüberwachung beschäftigen aktuell Industrie und Behörden gleichermaßen. So gehören nach Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg), der das im Umbau befindliche bauaufsichtliche Verfahren erläuterte,  Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung zum wesentlichen Konzept der Bauproduktenverordnung (BauPV, EU 305/2011). Die Leistungserklärung eines Produktes beschreibt dabei dessen wesentliche Merkmale. Da sich hier derzeit viel im Wandel befindet, kommt auf die Herstellerverbände eine besondere Verantwortung zu. Ab 1. Januar 2016 gilt die ErP-Richtlinie auch für RLT-Geräte. Das bedeutet, dass Nichtwohnraumlüftungsanlagen Mindestanforderungen an Ventilatorstromaufnahme und Effizienz der WRG unterliegen, während Wohnungslüftungsgeräte mindestens so viel Primärenergie in Form von Strom und Wärme einsparen müssen, wie sie benötigen. Für Letztere erfolgt zum 1. Januar 2018 eine Verschärfung der Anforderungen. Diese werden zudem gelabelt. Als Fazit kann festgehalten werden, dass es für die Übergangsphase durch die Einführung der ErP-Richtlinie zu allerlei Unsicherheiten kommt. Verbände, Behörden und Unternehmen sind aber bestrebt, für so viel Klarheit wie möglich zu sorgen.

FGK-Mitgliederversammlung 2015

Einen positiven Rückblick auf die im letzten Jahr geleistete Arbeit bot die Mitgliederversammlung des FGK. Als Leistungen des Branchenverbands der Lüftungs- und Klimawirtschaft sind insbesondere die Bestrebungen in der politischen Kommunikation mit der gemeinsam mit anderen Verbänden betriebenen TGA-Repräsentanz in Berlin und Brüssel (im Rahmen der EVIA) sowie die nationale und europäische Normenarbeit hervorzuheben. Kritisch zu sehen sei, so FGK-Geschäftsführer Günter Mertz, der Zick-Zack-Kurs der Bundesregierung bei der Umsetzung der Energiewende. Hier sei eine technologieoffene Förderung wünschenswert, genauso wie die gleichrangige Betrachtung von Energieeffizienz und Innenraumluftqualität. Günther Mertz wies dazu konkret auf das 200 Mio. € umfassende Förderprogramm für Nichtwohngebäude hin. Auch bei den Messeaktivitäten und der Öffentlichkeitsarbeit zeigt der Verband deutlich Flagge. Dazu kommt die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, wie dem BTGA, bei Veranstaltungen. Durch Themenallianzen kann das Problem der zersplitterten Verbändelandschaft zumindest ein Stück weit gemeistert werden.

Fazit

Kernbotschaft des FGK ist es, das Innenraumklima behaglich zu gestalten. Dies hat in Stuttgart in den Veranstaltungsräumen trotz hochsommerlicher, über der Norm liegender Außentemperatur gut funktioniert, wenn es auch zum ersten Mal in der Geschichte des Festabends am Vorabend der Mitgliederversammlung hieß: „Keine Krawatte!“

FGK-Geschäftsführer Günther Mertz: „Energieeffizienz und Innenraumhygiene muss gleichrangig behandelt werden.“

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