BEG-Termine 2024 im Auge behalten und nutzen
Seit Ende Februar können Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser und seit Ende Mai auch Eigentümer privat vermieteter Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum) Förderanträge im Rahmen der aktuell gültigen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wärmeerzeuger stellen. Mitsubishi Electric Living Environment Systems (www.mitsubishi-les.com) weist darauf hin, dass voraussichtlich ab Ende August die BEG-Förderung auch für Mehrfamilienhäuser in gewerblicher Vermietung und damit für die Wohnungswirtschaft geöffnet wird. Weitere Informationen unter www.t1p.de/KKA4-24BEG.