Gebäudeautomation ist Pflicht
Lange wurde um das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) gerungen, viel wurde es diskutiert, seit 1. Januar 2024 beginnt es zu greifen. Im Hinblick auf die Anforderungen an die Gebäudeautomation und den Anlagenbetrieb gibt es ein Novum: Erstmals wird ein erhöhter Effizienzstandard in Bezug auf die Regelung, den Gebäudebetrieb und das Energiemanagement für Nichtwohngebäude gefordert.
Sauter (www.sauter-cumulus.de) weist darauf hin, dass schon ab Stichtag in neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden (NWG) der Automationsgrad der Kategorie B nach DIN V 18599-11 entsprechen muss – bislang war Kategorie C ausreichend. Im Falle von Bestandsgebäuden greift diese Anforderung ein Jahr später und betrifft NWG mit einer Leistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 kW (dies entspricht bei NGW etwa einer Bruttogrundfläche über 4.000 bis 5.000 m²).
Zur Einhaltung des Automationsgrades B ist Raumsensorik nunmehr zwingend erforderlich, ebenso die Kommunikation zwischen Anlagen, Systemen und Räumen. Außerdem ist ab dem 1. Januar 2025 für sämtliche NWG ein digitales Energiemonitoring für die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischer Anlagen vorgeschrieben. Ausführliche Informationen finden Sie unter https://t1p.de/KKA1-24Sauter.