Kälteorganisationen fordern Anpassung im GEG
Die Kälteorganisationen Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF, www.vdkf.de), der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV, www.biv-kaelte.de), der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW, www.zvkkw.de) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (www.bfs-kaelte.de) begrüßen das in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Bundeskabinett formulierte Ziel, den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung zu fördern und zu fordern. Die Wärmepumpe ist in diesem Zusammenhang unbestritten die Zukunftstechnologie.
Die Organisationen kritisieren jedoch den Paragraf 71p im GEG und haben sich hierzu in einem gemeinsamen Statement an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern gewandt. Mit Paragraf 71p schafft sich die Bundesregierung die Möglichkeit, den Einsatz natürlicher (brennbarer) Kältemittel in Wärmepumpen per Rechtsverordnung vorzuschreiben. Der Paragraf 71p war erst im Kabinettsentwurf aufgetaucht, ohne dass im Vorfeld eine Stellungnahme von Verbänden möglich war. Die geplante Rechtsverordnung ignoriert die Tatsache, dass der geplante Wärmepumpenhochlauf in Deutschland ohne Wärmepumpenmodelle mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) nicht gelingen kann, da es viele Anwendungen gibt, in denen brennbare Kältemittel aufgrund von Sicherheitsaspekten, örtlichen Gegebenheiten und Leistungsanforderungen nicht eingesetzt werden können. Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit, den gesamten Text der Stellungnahme herunterzuladen finden Sie unter https://t1p.de/KKA3-23GEG.