Chiller auf dem Prüfstand
Für kältetechnische Anlagen beschreibt die konkretisierende Verordnung zur Ökodesign-Richtlinie einzuhaltende Grenzwerte, die zu Beginn des Jahres 2021 nochmals verschärft wurden. Hersteller dieser Anlagen können die Leistungsparameter selbst ermitteln und in ihren Produktdatenblättern veröffentlichen, allerdings ohne, dass sie eine unabhängige Prüfstelle validiert. Das Problem: Versprechen die Datenblätter mehr als die Geräte halten können, kann das laut TÜV Nord (www.tuev-nord.de/de/) gravierende Folgen für Betreiber haben.
Wer ein Gerät kauft, will sicher sein, dass es für den Einsatzzweck geeignet ist und dass die in den Datenblättern angegebenen Leistungsparameter auch eingehalten werden. Leider ist das nicht immer der Fall, beispielsweise bei Flüssigkeitskühlsätzen, den sogenannten Chillern. Daher rät der TÜV Nord, vor dem Kauf darauf zu achten, dass die in den Produktdatenblättern genannten Leistungsdaten durch unabhängige Labore durch den sogenannten Witness-Test (persönliche Mitverfolgung der Prüfung vor Ort oder online) bestätigt wurden.
Erfüllen Geräte die zugesagten Leistungsversprechen nicht, gibt es gleich mehrere Fallstricke:
Das Gerät kann deutlich mehr elektrische Leistung aufnehmen als in den Datenblättern angegeben, was zu einem erhöhten Energiebedarf und somit zu höheren Betriebskosten als kalkuliert führt.
Das Gerät kann die zugesagten Kühlleistungen nicht einhalten, es kann also für den vorgesehenen Einsatzzweck ungeeignet sein.
Schließlich hätte das Gerät unter Umständen in der EU gar nicht verkauft und in Betrieb gehen dürfen, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Das Labor des TÜV Nord prüft im Auftrag vieler Hersteller kälte-, klima- und lüftungstechnische Anlagen in einer großen Bandbreite und ist seit mehr als 25 Jahren für die Eurovent Certitia Certification SAS (ECC) tätig.
Informationen rund um das Labor gibt es unter //ogy.de/13o0:https://ogy.de/13o0.