Energetische Inspektion
Die Energetische Inspektion gebäudetechnischer Anlagen ermöglicht qualifizierte Aussagen über Ist- sowie Sollzustand der gebäudetechnischen Infrastruktur und bildet somit die Basis für Optimierungsvorschläge sowie -maßnahmen mit dem Ziel der Betriebskostenoptimierung. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert die Energetische Inspektion von Klimaanlagen, für viele wenig greifbar war bisher aber die praktische Durchführung.
Die im Oktober 2013 erscheinende DIN SPEC 15240 bietet in Verbindung mit dem Einheitsblatt VDMA 24197 eine Leitlinie für die praktische Durchführung der Energetischen Inspektion.
DIN SPEC 15240 definiert eine Verfahrensweise, die zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen und Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden geeignet ist. Sie legt Inhalte und Mindestanforderungen an die Energetische Inspektion gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) fest. Die im Zuge der Energetischen Inspektion konkret an den Komponenten durchzuführenden Tätigkeiten sind detailliert in der Einheitsblattreihe VDMA 24197 definiert.
DIN SPEC 15240 beschreibt keine Tätigkeiten, die im Rahmen der funktionserhaltenden Instandhaltung durchgeführt werden. Eine regelmäßige Wartung, z.B. nach VDMA 24186, ist die Grundlage für die Durchführung der Energetischen Inspektion gemäß der DIN SPEC 15240. Die Qualifikation der handelnden Personen oder Organisationen ist durch die Norm nicht beschrieben. Die Häufigkeit der Energetischen Inspektion ist in der EnEV festgelegt.
Die für eine Energetische Inspektion von Wohnungslüftungsanlagen notwendigen Tätigkeiten werden in DIN SPEC 15240 nicht behandelt, diese sind vollständig in DIN 1946-6:2009-05, Abschnitt 12 und Anhang E beschrieben. Die DIN SPEC 15240 wurde vom Arbeitsausschuss „Auslegung und Berechnung“ im Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) unter Mitwirkung der Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA erarbeitet.
DIN SPEC 15240 und die VDMA-Einheitsblätter können über den Beuth-Verlag (www.beuth.de) käuflich erworben werden. Unternehmen, die mit den Einheitsblättern der AIG EDV-technisch arbeiten möchten, können diese über beziehen.