Energetische Inspektion von Klimaanlagen ist Pflicht
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 12 die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen vor. Hierauf weist der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (www.fgk.de) hin und betont die Bedeutung einer Inspektion bezüglich Energieeinsparung und Klimaschutz. Gemäß EnEV besteht eine gesetzliche Pflicht zur Inspektion energierelevanter Bauteile und Komponenten. Dazu zählen die Kälteerzeugung, Ventilatoren, Wärmerückgewinnung und die Regelung. Entsprechend dem Energieeinspargesetz sind im Fall der Nichtbeachtung Bußgelder bis 50 000 € fällig. Trotzdem ist in der Praxis zu beobachten, dass diese Verpflichtung kaum eingehalten wird. Eine vom FGK und dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur rund 2 % der über zwölf Jahre alten Anlagen, die bis zum Stichtag 1. Oktober 2011 hätten inspiziert werden müssen, tatsächlich gemäß Ordnungsrecht untersucht wurden. Die Inspektion ist erstmals zehn Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Für Altanlagen gilt folgende Regelung mit Stichtag 1. Oktober 2007. Die Fristen sind abhängig vom Alter der Anlage: vier bis sechs Jahre alte Anlage: Inspektion innerhalb von sechs Jahren; über zwölf Jahre: Inspektion innerhalb von vier Jahren; über 20 Jahre: Inspektion innerhalb von zwei Jahren. Alle über 20 Jahre alten Anlagen hätten bereits bis zum 1. Oktober 2009 einer Inspektion unterzogen werden müssen. Die Inspektion umfasst: Prüfung von Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen und Prüfung der Anlagendimensionierung. Mit der EnEV 2009 fordert der Verordnungsgeber, dass der Betreiber auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis gegenüber den zuständigen Landesbehörden vorzulegen hat. Aber bis in den Bundesländern entsprechende Durchführungsverfahren vorliegen, wird es noch dauern.