Kennzeichnung von legalem Kältemittel
Um dem zunehmenden Handel mit Kältemitteln, die nicht vom Quotensystem der F-Gase-Verordnung erfasst sind, also nicht offiziell in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden und in den meisten Fällen auch nicht der geforderten Qualität entsprechen, Herr zu werden, sollen ab dem 1.4.2022 leicht radioaktive (aber ungefährliche) Nanopartikel beigemischt werden, sodass der Kälteanlagenbauer mit einem speziellen Lesegerät ohne weiteren Aufwand prüfen kann, ob es sich um ein legales oder über dunkle Kanäle importiertes Kältemittel handelt. Dies teilte Anfang des Monats der gälische Kälteverband „Amadan a’ Ghiblein“ mit. Die thermodynamischen Eigenschaften des Kältemittels werden durch diese Zusätze nicht beeinflusst, heißt es in dem Kommuniqué weiter. Für die Zertifizierung nach F-Gase-Verordnung ist jedoch ab 1.4.2023 der Besitz eines geeigneten Lesegeräts zwingende Voraussetzung. Eine entsprechende Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung zur Umsetzung dieser Vorgaben in deutsches Recht soll mit Beginn des 3. Quartals auf den Weg gebracht werden.
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