Schluss mit den Märchen!
Infoblatt über brennbare Kältemittel
Infoblatt über brennbare Kältemittel
Brennbare Kältemittel wie R32, R290 und HFO-Kältemittel finden – nicht zuletzt durch die Auswirkungen der F-Gas-Verordnung – vermehrt Einsatz in kälte- und klimatechnischen Anlagen. Viele Kälteanlagenbauer haben jedoch noch Berührungsängste, die zum Teil auf Unkenntnis bzw. Halbwahrheiten beruhen. Um diese Ängste zu nehmen, hat der Kälte-/Klima-Großhändler Beijer Ref ein Infoblatt über brennbare Kältemittel mit dem Titel „Schluss mit den Märchen!“ entwickelt, dessen Inhalt im Folgenden zu lesen ist (Lesen Sie auch das Beijer Ref-Infoblatt über R744 in KKA 1/2019):
„Der Einsatz dieser Kältemittel wird oft gescheut. Aber warum ist das so? Wie beim CO2 auch, sind verschiedenste Behauptungen im Umlauf, die nur zu gerne weitererzählt und zusätzlich aufgebauscht werden. Dabei müsste sich jeder Anlagenbauer nur an seine Ausbildung erinnern und die damals gelernten Regeln konsequent beachten und einhalten. Hier möchten wir einen kleinen Überblick an Fragen aus der Praxis aufzeigen:
Warum gibt es keinen oder nur wenige Verflüssigungssätze?
Um ein Produkt dieser Art auf dem Markt platzieren zu können, müssten die Vorschriften in der gesamten EU gleich sein. Dieser Harmonisierungs-Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen und führt dazu, dass die Hersteller nur einzelne Komponenten anbieten. Beijer Ref kann Ihnen daraus ein Komplett-Paket schnüren.
Wie viel darf ich in eine Anlage einfüllen?
Hier ist es nötig, einen kurzen Blick in die EN 378 zu werfen. Für jedes Kältemittel ist dort die untere Explosionsgrenze ausgewiesen. Bei R290 liegt diese bei 0,038 kg/m3. Dieser Wert wird zudem noch mit einem Sicherheitsfaktor von 20 % multipliziert. Bei einer Raumgröße von 20 m3 können also 152 g eingefüllt werden, ohne dass sich jemals ein zündfähiges Sauerstoff/Gas-Gemisch bilden kann (m=0,8 x 0,038 kg/m3 x 20 m3 ergibt 600 g). Die maximale Füllmenge einer Kälteanlage ist für den allgemeinen Zugangsbereich (für jeden zugänglich) auf 1,5 kg beschränkt. Wird die Anlage z.B. als KWS im Freien aufgestellt, sind bis zu 25 kg Füllgewicht möglich.
Was kann ich mit so einer kleinen Menge ausrichten?
Selbst 600 g sind in der Lage, einen Kühlraum in dieser Größe ausreichend zu kühlen. Je nach Verdampfungstemperatur können damit ca. 5 kW und mehr erreicht werden. Hierbei ist wichtig, dass man die Füllmenge genau auslotet. Um die Füllmenge so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich mit Kapillarrohreinspritzung zu arbeiten.
Was bedeutet „hermetisch dicht“?
Es handelt sich hier um eine altbekannte Regel. Es soll soweit wie möglich mit stoffschlüssigen Verbindungen (Löten) gearbeitet werden.
Lösbare Verbindungen (Bördel) sollten nach Möglichkeit vermieden werden, sind aber grundsätzlich erlaubt.
Brauche ich dringend neues Werkzeug?
Das stimmt nur zum Teil. Die Sicherheitsklasse A2L erfordert nicht funkende Vakuumpumpen und Absauggeräte und zusätzlich einen Flaschenadapter mit Linksgewinde. Diese Artikel können Sie problemlos bei Beijer Ref beziehen.
Darf ich löten? (Explosionsgefahr)
Beim Löten ist natürlich besondere Vorsicht geboten. Wenn sich bei einem Lötvorgang noch Kältemittelrückstände oder ausdampfende Ölrestmengen in der Nähe befinden, kann es natürlich zu Verpuffungen kommen. Dies gilt aber auch für andere Kältemittel. Bei einem Lötvorgang mit offener Flamme ist das Spülen der Leitungen und Arbeitsbereiche mit Stickstoff und Frischluft mit besonderer Sorgfalt durchzuführen.
Weitere Informationen rund um das Kältemittel R744 bietet Beijer Ref (www.beijerref.de) in allen Niederlassungen.“