Kunde stellt Baumaterial – so vermeiden Kälteanlagenbauer Haftungsrisiken

Versicherung für Gewährleistungspflichten und Materialmarge

Handwerksbetriebe erhalten vermehrt Aufträge, bei denen sie vom Kunden gestelltes Material verarbeiten sollen. Das Problem dabei: Der Handwerker verliert seine Marge und im Schadensfall haftet er selbst – ein Risiko, das viele verständlicherweise nicht eingehen möchten. Doch wie behält man als Kälte-Klima-Fachbetrieb die Oberhand, wenn immer mehr Kunden Klimageräte und Co. selbst im Baumarkt oder im Internet kaufen? Die Handwerks-Initiative „Hand schafft Wert“ hat eine Lösung für das Problem gefunden. Der folgende Beitrag erklärt kurz und bündig, was Betriebe tun können.

Immer mehr Endkunden kaufen sich ihr Baumaterial selbst online oder im Baumarkt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Viele bevorzugen die größere Auswahl gegenüber dem lokalen Handwerksbetrieb, einige hoffen auf günstigere Preise. Diese Entwicklung macht auch vor dem Kälteanlagenbau nicht halt.

Ein Fall, der vielen Kälteanlagenbauern bekannt vorkommen dürfte: Der Kunde besorgt sich z.B. eine Split-Klimaanlage im Baumarkt und sucht dann einen Spezialisten, der die Anlage fachgerecht installiert.

Anfragen mit Kundenmaterial sind für Kälteanlagenbauer unattraktiv

Allerdings: Nur ausgebildete Kälteanlagenbauer sind dazu berechtigt, in den Kältemittelkreislauf einzugreifen und somit Split-Geräte einzubauen. Sowohl die europäische F-Gase-Verordnung als auch die nationale Chemikalienklimaschutzverordnung schreiben vor, dass Split-Klimageräte nur von einem zertifizierten Unternehmen eingebaut werden dürfen. Ein Verstoß kann sogar mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt werden. Zu groß ist das Risiko, dass ein eventuell treibhauswirksames Kältemittel in die Atmosphäre entweichen kann.

Für Kälte-Klima-Fachbetriebe sind solche Kundenanfragen jedoch in der Regel unattraktiv. Zum einen entfällt die Produktmarge, wenn der Kunde die Anlage selbst stellt, zum anderen geht der Kälteanlagenbauer damit ein hohes rechtliches Risiko ein: Wenn es während oder nach der Installation zu Schäden kommt, haftet er selbst und muss für die Kosten aufkommen.

Prognose: Immer mehr Kunden kaufen ihr Material selbst

Ergo: Handwerksbetriebe lehnen Aufträge mit kundenseitig gestelltem Material in der Regel ab. Das ist doppelt ärgerlich, wenn einerseits potenzielle Neukunden verprellt und andererseits immer mehr Aufträge abgelehnt werden müssen. Laut einer Umfrage der Initiative „Hand schafft Wert“ geht jedoch fast jeder zweite (44 Prozent) Handwerksbetrieb davon aus, dass Anfragen mit Kundenmaterial in Zukunft zunehmen werden. Doch wie können die Betriebe in Zukunft mit dieser Problematik umgehen?

„Hand schafft Wert“ hat Hilfe zur Selbsthilfe betrieben und eine Versicherungslösung entwickelt, die Haftungsfragen klärt und Diskussionen über einen höheren Stundensatz vermeidet: „Craft Care“. Handwerker müssen bei Anfragen mit Kundenmaterial kein Risiko mehr eingehen und sind für alle Gewährleistungspflichten versichert. Zudem kann über eine Gebühr für den Kunden die entfallene Marge gut gemacht werden. Und auch der Kunde profitiert: Er kann sich auf den fachmännischen Einbau des Betriebs seines Vertrauens verlassen und erhält 30 Monate Garantie.

Wie funktioniert Craft Care genau?

Handwerksbetriebe können sich kostenfrei bei Craft Care registrieren. Wenn ein Kunde anruft und um den Einbau von Kundenmaterial bittet, muss nur dessen Mailadresse erfragt werden. Craft Care übernimmt dann automatisiert die Kommunikation mit dem Kunden.

Zunächst wird darüber aufgeklärt, warum der Stundenverrechnungssatz erhöht wird und wozu die Gewährleistungsabsicherung überhaupt notwendig ist. Dann gibt der Kunde seine Adresse und die Bauteile mit dem entsprechenden Einkaufspreis an, woraus sich die Prämie ermittelt. Bestätigt der Kunde, kann der Handwerker direkt mit der Montage beginnen und das Thema Gewährleistung ist vom Tisch.

Die beim Vertragsabschluss anfallenden Gebühren werden eins zu eins transparent an den Kunden weitergeleitet. Hierbei kann ein frei wählbarer Betrag aufgeschlagen werden, der die Marge ersetzt.

Im Schadensfall kommt Craft Care auf

Sollte es bei der Installation oder bis zu zweieinhalb Jahre danach zum Schaden kommen, egal ob durch handwerkliche Fehlleistung oder wegen eines Materialfehlers, leistet Craft Care eine finanzielle Ausgleichszahlung und zahlt dem Handwerksbetrieb die An- und Abfahrtskosten, sowie den Stundenlohn für Demontage und Montage des Bauteils.

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