„KWL braucht bessere Förderungen“

Marktsituation und Planungsaspekte zu KWL-Anlagen

Kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen – kurz KWL-Anlagen – bieten, wenn diese korrekt geplant und installiert sind, zahlreiche Vorteile für die Gebäudenutzer und die Gebäudesubstanz. Über die aktuelle Marktsituation, ­Einsatzkriterien und wichtige Planungsaspekte, um Fehler in der Planung und Ausführung von KWL-Systemen zu vermeiden, sprach die KKA-­Redaktion mit Dipl.-Ing. Claus Händel, Geschäftsführer Technik beim Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK).

KKA: Herr Händel, kurz zum Überblick: haben sich kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen mittlerweile im Neubau und im Fall der Sanierung etabliert – in Bezug auf Einfamilien- bis hin zu Mehrfamilienwohn­häusern?

Händel: Leider muss ich sagen „Nein“. Bis heute ist es nicht Stand der Technik, dass KWL-Anlagen mit Wärmerückgewinnung in den Häusern eingesetzt werden. Allerdings stehen die Einfamilienhäuser besser da. Hier werden rund ein Drittel der Bauten mit der Technik ausgerüstet, während in den Mehrfamilienhäusern, sprich in den Geschossbauten, sowohl in der Sanierung als auch im Neubau weiterhin nur sehr einfache Abluftanlagen nach dem Prinzip der DIN 18017-3 dominieren. Wenn in Mehrfamilienhäusern KWL-Technik zum Einsatz kommt, dann meist als dezentrale Lösung. Allerdings führen die Systeme hier eher ein Schattendasein.

KKA: Was sind Ihrer Meinung nach Ursachen dafür? Und was müsste bzw. könnte anders gemacht werden, um diese Situation zu verändern?

Händel: Im Allgemeinen müssen Bauherren und Baubeteiligte weiterhin informiert werden: über die Vorteile, die Möglichkeiten zur Energieeinsparung bis hin zu den Komfortaspekten, die mit dem Einsatz der Technik einhergehen. Ohne weitergehende gesetzliche Anforderungen werden wir aber die Effizienzziele nicht erreichen. Dafür müssten in den nächsten Jahrzehnten Nullenergiegebäude im Fokus stehen, die nach meiner Meinung nicht ohne KWL-Technik auskommen können. Damit die Anlagen vermehrt eingesetzt werden, bedarf es auch besserer Fördersituationen. Denn im Sanierungsbereich ist die Förderquote nur etwa halb so hoch wie bei Wärmepumpenanlagen, obwohl der COP-Wert einer KWL-Anlage im Vergleich höher als für eine Wärmepumpenanlage ist. Kurzum: Eine attraktive Förderung, gleichrangig mit der Förderung der Wärmepumpen, würde in der Sanierung den Markt bestimmt beleben.

KKA: KWL-Anlagen erzielen durch ihren Einsatz zahlreiche Vorteile, z. B. für die Gebäudenutzer in Punkto Luftqualität und Lärmminderung sowie für die Gebäudesubstanz durch die Vermeidung von Schimmel- und Feuchteschäden. Welche Vorteile, aber auch Nachteile, sehen Sie hier insbesondere für Großprojekt-Wohnungsbauten?

Händel: Nachteilig ist, dass es im Mehrfamilienwohnhaus nicht so viel Platz gibt wie in einem Einfamilienhaus. Zentrale Lüftungsanlagen sind in Deutschland daher hier eher selten anzutreffen. Sie hätten zwar auf der Wartungs- und Serviceebene gewisse Vorteile, da nur eine Lüftungsanlage vorhanden ist und die Luft geschossweise unterverteilt wird, doch nicht selten bestehen Brandschutzanforderungen, die den Aufwand vergrößern können. In der Schweiz und in Österreich sind zentrale Anlagen hingegen öfters anzutreffen. Hierzulande kommen im Geschosswohnungsbau – wenn überhaupt – eher dezentrale Geräte zum Einsatz. Dies sind dann KWL-Anlagen, die in den einzelnen Wohnungen als zentrale Lösung platziert sind, mit jeweils einer Außenluft- und Fortluftführung über die Außenwand. Oder es sind raumweise Geräte in den Außenwänden als sogenannte Pendellüftungssysteme, die nach dem Push-Pull-Prinzip arbeiten. Eine pauschale Aussage, welche dieser beiden Lösungen die Bessere ist, gibt es aber nicht. Jedes Bauobjekt hat seine individuellen Anforderungen, für die mal das eine, mal das andere System günstiger ist.

KKA: Bleiben wir bei den Großprojekten und den Planungsabläufen. Was wird bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen in der Planung nicht selten übersehen?

Händel: Hier stelle ich häufig eine ungenügende Kommunikation zwischen den Baubeteiligten und ganz besonders auch hin zu den Auftraggebern fest. Beginnend mit der Bauausschreibung bestehen oft Anforderungen, zu denen nicht immer die Auswahl der eingesetzten Lüftungssysteme passt. Wenn beispielsweise bei einem Bauvorhaben Komfortaspekte im Vordergrund stehen, genügt es nicht, eine Lüftungsmaßnahme nach DIN 18017-3 umzusetzen. Es bedarf einer genaueren Klärung, was gewünscht ist und wie die Ziele erreicht werden können. Ein Fenster mit Fensterfalz ermöglicht z. B. auch eine gewisse kontrollierte Lüftungsfunktion, aber eben keine Komfortlüftung. Hier muss die Kommunikation insbesondere für die Auftraggeber besser werden. Um die Anforderungen erfüllen zu können, ist es wichtig, die Planung des Lüftungssystems mit den Zielen der Auftraggeber abzugleichen.

KKA: Welche Fehler passieren häufig bei der Planung und ­Auslegung von KWL-Anlagen? Und wie lassen sich diese vermeiden?

Händel: Die Fehler, die ich häufig sehe, sind falsch bemessene und letztlich nicht ausreichende ­Luftvolumenströme. Sie sind oft auf die Wahl eines zu leistungsschwachen Geräts zurückzuführen. Die Ursache dafür ist nicht selten der Versuch, kostengünstiger zu agieren. Hinzu kommen dann Akustikprobleme, wenn die Anlagen am Leistungslimit arbeiten müssen. Des Weiteren tauchen auch immer wieder mal allgemeine Akustikprobleme auf, wenn auf Schalldämpfer verzichtet wird. Schwierigkeiten ergeben sich auch, wenn die Geräte für Wartungsarbeiten und für die Reinigung der Außenluft- sowie der Fortluftleitung nicht leicht genug zugänglich sind.

KKA: Damit sind wir schon von der Theorie in der Praxis angekommen. Was wird bei der Installation zudem zu wenig berücksichtigt oder gar außer Acht gelassen?

Händel: Das sind in erster Linie fehlende oder ungenügende Einregulierungen der Anlagen. Ich schätze, dass rund 80% der Anlagen nicht oder ungenügend einreguliert sind. Hinzu kommen fehlende oder nicht ordnungsgemäße Einweisungen der Anlagenbetreiber. Bereits bei der Ausschreibung sollte darauf geachtet werden, dass solche Leistungen mit aufgeführt sind und auch die Kosten für einen Wartungsvertrag als Eventual-Position mit abgefragt werden.

Nach meiner Einschätzung werden noch immer viele Badezimmerlüftungen über den Lichtschalter mit einer Nachlaufzeit gesteuert. Für einen unwesentlichen finanziellen Mehraufwand gibt es Systeme mit Feuchte- oder CO2-Sensor, die bedarfsgeregelt lüften. Der Kostenunterschied ist marginal, während der Nutzenunterschied groß ist. An dieser Stelle sollte man den Auftraggeber ermutigen, bedarfsgeregelte Systeme zu wählen, auch wenn Lüftungen nach DIN 18017-3 ausgeschrieben sind.

KKA: Abschließend ein Blick in Richtung Baufertigstellung und dem laufenden Betrieb von Anlagen. Was sollte bei der Bauabnahme von KWL-Systemen unbedingt beachtet werden? Und was gilt es für den Funktionserhalt der Anlagen zu berücksichtigen?

Händel: Bei der Abnahme muss ein Inbetriebnahmeprotokoll vorliegen, aus dem die Einregulierung der Anlage hervorgeht. Zudem muss eine Einweisung des Auftraggebers oder einer bevollmächtigten Person durchgeführt worden sein, die durch ein Einweisungsprotokoll dokumentiert wurde.

Ein einwandfreier Anlagenbetrieb bedingt regelmäßige Inspektions- und Wartungsarbeiten. Diese sollten, wie schon erwähnt, im Leistungsverzeichnis als Eventual-Position aufgenommen und bei den Handwerksbetrieben mit abgefragt werden. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Leistung „Filterwechsel“ eventuell vom Auftraggeber selbst erledigt werden kann, sodass Handwerksbetriebe nur alle zwei bis drei Jahre die übrigen Wartungsarbeiten durchführen müssen. Hier gilt es die Balance zwischen Kosten und Aufwand abzuwägen.

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