Creditreform

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
Hohe Aufwände binden zusätzliche Vollzeitstellen

Bürokratiemonster, Kostentreiber, Bürde für den Mittelstand: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genießt keinen guten Ruf. Eine aktuelle Studie von Creditreform (www.creditreform.de)
und dem Handelsblatt Research Institut zeigt, wie Unternehmen tatsächlich dazu stehen – und wie sehr die neuen Regeln sie belasten.

Seit Anfang 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigten genauer auf die Arbeits- und Umweltbedingungen bei ihren Lieferanten zu achten. Seit dem 1. Januar 2024 sank die Schwelle auf Firmen mit 1.000 Mitarbeitern. Indirekt sind jedoch sehr viel mehr Betriebe betroffen, denn als Lieferanten der gesetzlich verpflichteten Unternehmen müssen sie nun auch auskunftsfähig sein, wenn sie keine Aufträge verlieren möchten.

Doch wie sehr fordern das deutsche LkSG – und zukünftig die erweiterten Anforderungen des jüngst durch den EU-Rat gebilligten EU-Lieferkettengesetzes – die Unternehmen wirklich? Wie steht der Mittelstand zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette? Wie viel Verantwortung übernehmen die Unternehmen jetzt schon? Und wie lange dauert die Umsetzung der neuen Regeln? Eine Analyse sowie Download-Links zur Studie (Kurz- und Langversion) finden Sie unterhttps://t1p.de/KKA3-24LkSG.

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