Eine Gaswarnanlage ist meist ein unliebsames und unbekanntes Nebenprodukt im Zuge eines Projekts. Deshalb wird gerne in letzter Minute noch schnell eine Gaswarnanlage mit in eine Ausschreibung eingebaut. Und dann? Dann hofft das Planungsbüro, dass es passt, was sehr oft nicht der Fall ist. Wussten Sie, dass eine Gaswarnanlage gemäß T021/T023 bzw. DGUV 213-056/057 nur von einer „fachkundigen Person“ geplant werden darf?
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