Ausbildungsanforderungen für Tätigkeiten an mobilen Klimaanlagen
15.10.2024Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF, www.vdkf.de) und die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK, www.landesinnung-kaelte-klima.de) haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme an einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission beteiligt. Kommentiert wurde der Entwurf einer Verordnung, in der die Ausbildungsanforderungen für Tätigkeiten an mobilen Klimaanlagen in Pkw, Nutzfahrzeugen, Bussen, Bahnen und anderen Fahrzeugen formuliert werden.
In der bisher geltenden EU-Verordnung 2006/40/EC wurden nur Trainingsinhalte für Personen beschrieben, die mit der Wartung, Instandhaltung oder Reparatur von Klimaanlagen in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen zu tun hatten. Die neue Verordnung betrachtet nun alle mobilen Anwendungen, erweitert die Trainingsinhalte, macht jedoch keine Unterschiede zwischen kleinen Pkw-Klimaanlagen und Klimaanlagen in Bahnen, Containern oder großen landwirtschaftlichen Maschinen mit ihren zum Teil hohen Leistungen und damit verbundenen großen Kältemittelmittelfüllmengen.
Bild: VDKF / LIK
Grundsätzlich begrüßen VDKF und LIK, dass für den Umgang mit diesen Klimaanlagen Mindestkenntnisse gefordert werden, um die Emissionen von Treibhausgasen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. In der gemeinsamen Stellungnahme wird jedoch kritisiert, dass im Gegensatz zu den Anforderungen für Personenzertifizierungen bei stationären Kälte- und Klimaanlagen nur ein Trainingsnachweis ohne Prüfung ausreichend sein soll. Ohne Überprüfung des gelernten Wissens kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass das erforderliche Know-how tatsächlich vorhanden ist. Dies ist sowohl aus Gründen des Klimaschutzes relevant als auch aus Gründen der Betriebssicherheit und des Personenschutzes, weil neben den fluorierten Kältemitteln nun auch alternative (brennbare) Kältemittel in der Verordnung geregelt werden.
Des Weiteren fordern VDKF und LIK eine getrennte Betrachtung von Pkw / leichten Nutzfahrzeugen und den übrigen Anwendungen. Dies hätte zum einen den Vorteil, dass Personen, die in Kfz-Werkstätten Klimaanlagen warten oder reparieren – was sich in der Regel auf das Bedienen eines vollautomatischen Klimaservicegerätes beschränkt –, ein unnötiger Trainingsaufwand erspart bliebe. Zum anderen wäre sichergestellt, dass nur Fachpersonal, das seinen Kenntnistand in der täglichen Praxis regelmäßig auffrischt, auch an großen mobilen, technisch anspruchsvolleren Klimaanlagen arbeiten darf.
Zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission und zum Download des Entwurfs der Durchführungsverordnung: https://t1p.de/smkk1