BTGA-Seminare: Qualifizierung für die Energetische Inspektion von Klimaanlagen 2025
11.12.2024Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA, www.btga.de) wird auch 2025 in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK, www.fgk.de) seine erfolgreiche Seminarreihe zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach §§ 74-78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) fortsetzen. Insgesamt fünf Veranstaltungen sind geplant:
- Online, 12. bis 13. Februar 2025,
- Berlin, 02. bis 03. April 2025,
- Online, 25. bis 26. Juni 2025,
- Frankfurt am Main, 24. bis 25. September 2025,
- Online, 10. bis 11. Dezember 2025.
Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Inhouse-Seminare durchzuführen. Die als Bestandteil des Seminars ausgehändigten Arbeitshilfen haben einen Marktwert von über 450,00 €. Weitere Informationen und das Anmeldeformular für die Seminare finden Sie unter www.btga.de > Seminare+Termine > Seminarreihen > Energetische Inspektion von Klimaanlagen.
Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.
Bild: ja / BTGA
Die erfolgreiche Teilnahme wird bei Nachweis der entsprechenden beruflichen Vorbildung durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e.V. bescheinigt. Stimmen die Seminarteilnehmer zu, werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internet-Seite des BTGA und des FGK veröffentlicht.
Der Inhalt des Seminars ist auf die in § 77 GEG genannten Fachleute ausgerichtet. Das sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen „Versorgungstechnik“ oder „Technische Gebäudeausrüstung“, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen verfügen. Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung ist bei anderen Fachrichtungen gefordert, beispielsweise für den Maschinenbau, für die Elektrotechnik, die Verfahrenstechnik und für das Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung. Eine Energetische Inspektion kann ebenfalls von einem Meister oder einem staatlich anerkannten bzw. geprüften Techniker der einschlägigen Fachrichtungen durchgeführt werden.