VDI: Schutz vor Legionellen aus Kühlanlagen
Der Gesetzgeber reagiert auf die Legionellenepidemien 2010 in Ulm sowie 2013 in Warstein und erarbeitet eine Verordnung, durch die im Lauf des Jahres 2015 Verdunstungskühlanlagen mit Meldepflicht belegt werden sollen. Verdunstungskühlanlagen gelten in beiden Fällen als Quelle der Keime.
Die angestrebte Verordnung soll Festlegungen zum hygienisch einwandfreien Betrieb treffen, die im Wesentlichen auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)“ basieren.
Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 beschreibt nicht nur die Hygieneaspekte in Planung, Ausführung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, sondern legt auch ein Konzept für eine Schulung der verantwortlichen Personen dar. Der VDI geht davon aus, dass in den nächsten drei Jahren ca. 10 000 Menschen im hygienisch sicheren Umgang mit Verdunstungskühlanlagen geschult werden müssen.
Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (www.vdi.de) wird daher zur Qualitätssicherung ein Schulungspartnersystem initiieren, wie es sich bei den Richtlinien-Schulungen zu VDI 6022 und VDI/DVGW 6023 bewährt hat. Am 8. Januar 2015 können Interessenten an einer Referententätigkeit im Rahmen von VDI-Partnerschulungen an einer Erstschulung in Düsseldorf teilnehmen, um die über den Rahmen ihrer jeweiligen Berufsausbildung hinausgehende erforderliche Qualifikation zu erwerben.
Weitere Informationen unter www.vdi.de/schulung-vdi2047.