Schulung und Sachkundeprüfung nach AwSV
06.02.2018
Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde für die WHG-Fachbetriebe auch die Pflicht eingeführt, ihre betrieblich verantwortliche Person alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig in den WHG-relevanten Sachverhalten zu schulen.
Des Weiteren wurden die Überwachungsgemeinschaften gemäß § 61 (2) AwSV verpflichtet, geeignete Schulungen anzubieten. Die Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik bietet den Fachbetrieben hierzu ein Lehrgangskonzept an, welches je nach Teilnehmer aus einem oder zwei Schulungstagen besteht.
Die eintägige Schulung nach § 61 (2) AwSV dient der Schulung des eingesetzten Personals und als Auffrischungskurs (alle zwei Jahre) für die betrieblich verantwortlichen Personen nach WHG.
Der zweitägige Sachkundelehrgang dient als Qualifizierungslehrgang für betrieblich verantwortliche Personen nach WHG und ist Voraussetzung für die Sachkundeprüfung nach § 62 (2) AwSV, die jede betrieblich verantwortliche Person nach derzeitiger Rechtslage einmalig ablegen muss.
Die erste eintägige Schulung findet am 27. Februar 2018, die erste zweitägige vom 27. bis 28. Februar 2018 – beide in Duisburg – statt.
Informationen über weitere Termine, Teilnahmegebühren etc. finden Sie hier.