AwSV wird 2017 spruchreif
ÜWG-Mitgliederversammlung in Bonn
Wie langsam die Mühlen der Bürokratie mitunter mahlen, muss die ÜWG (Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V.) seit mehreren Jahren leidvoll miterleben. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hält die ÜWG nun schon seit sechs Jahren in Atem. 2017 könnte es nun wirklich etwas mit der Umsetzung werden, wie auf der ÜWG-Mitgliederversammlung am 3. Mai 2016 in Bonn zu hören war.
Bevor es in Bonn um das wichtigste ÜWG-Thema – die AwSV – ging, berichteten der ÜWG-Vorsitzende Karl-Heinz Thielmann, Geschäftsführer Dr. Hartmut Klein und der Obmann des Überwachungsausschusses Wolfgang Hausmann über die Aktivitäten des vergangenen Jahres. Zunächst wurde jedoch an den langjährigen ÜWG-Geschäftsführer Herbert Trachte erinnert, der im vergangenen Jahr im Alter von 86 verstorben ist. Karl-Heinz Thielmann würdigte ihn mit einem Rückblick auf sein Leben und sein Engagement in der Kältebranche.
ÜWG in ruhigem Fahrwasser
Zu den Tätigkeiten der ÜWG-Führung zählten im vergangenen Jahr vor allem Arbeiten im Zusammenhang mit dem vorzubereitenden Antrag auf die wasserrechtliche Anerkennung der ÜWG (Viele Details hierzu finden Interessierte in den KKA-Nachberichten zu den ÜWG-Versammlungen der vergangenen Jahre im Online-Archiv der KKA, www.kka-online.info). U.a. stand Herr Thielmann beim Thema AwSV in Kontakt mit den zuständigen Stellen im BMUB. Außerdem gab es bereits Abstimmungen mit den Fachprüfern und es wurden zwei erste ERFA-Sitzungen durchgeführt. Diese ERFA-Sitzungen werden künftig zwingend erforderlich sein, wenn die neue Gesetzgebung greift. Man möchte in der ÜWG aber schon Erfahrungen in diesem Zusammenhang vorweisen können, wenn die AwSV in Kraft tritt. Auf Anregung des VDKF wurde zudem ein Flyer zur Information der Kälte-Klima-Fachbetriebe über die neue Anlagenverordnung zum Gewässerschutz erstellt. ÜWG-Fachbetriebe werden die darin beschriebenen Zusammenhänge sicher kennen, aber das Thema Gewässerschutz wird für viele Kältefachbetriebe und auch für Betreiber künftig an Bedeutung gewinnen. Daher ist jedem geraten, sich frühzeitig hierüber zu informieren.
Die vereinsüblichen Tagesordnungspunkte wurden in Bonn in gewohnt zügiger und sachlicher Weise abgehandelt – es gab aber auch keine Probleme zu erörtern. Bei den Einnahmen und Ausgaben hat die ÜWG nahezu eine Punktlandung im Vergleich zum Haushaltsplan hingelegt. Die Haushaltspläne wurden von den Mitgliedern daher einstimmig abgesegnet. Für das Jahr 2017 gibt es allerdings im Haushaltsplan noch ein paar Fragezeichen, denn wenn die AwSV tatsächlich 2017 greifen wird, muss man sich zeitnah treffen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Die dann erforderlichen Umstrukturierungen in der ÜWG haben nämlich auch Auswirkungen auf die Kostensituation.
Bei den anstehenden Wahlen gab es keine Überraschungen: Karl-Heinz Thielmann als 1. Vorsitzender und Marco Hoehne als zweiter Vorsitzender wurden beide einstimmig bei eigener Enthaltung wiedergewählt. Auch der Überwachungsausschuss mit Wolfgang Hausmann (Obmann), Norbert Isert, Olaf Baus und Karl-Heinz Thielmann wurde von der Mitgliederversammlung wiedergewählt.
Betriebsprüfungen
Zu den Kernaufgaben der ÜWG zählt die Vergabe der Fachbetriebsurkunden an die Mitgliedsbetriebe und die damit verbundene Überprüfung der Betriebe. Alle zwei Jahre kommen hierfür Prüfer in den Betrieb, um den Fachbetriebsstatus zu bestätigen bzw. zu entziehen, wenn die Vorgaben hierfür nicht erfüllt sind. Insgesamt wurden im letzten Jahr 116 Betriebe geprüft, von denen lediglich 13 Betriebe Mängel aufwiesen. Bemängelt wurden meist Kleinigkeiten wie ein abgelaufenes Nutzungsdatum von Druckgasbehältern, die unsachgemäße Öl- und Kältemittellagerung oder fehlende Dokumentationen (z.B. wurden Vergleichswägungen nicht festgehalten oder das Betriebsbuch war nicht aktuell). Die Behebung der Mängel erfolgte in der Regel kurzfristig.
Zwei informative Vorträge
Fand die ÜWG-Mitgliederversammlung in der Vergangenheit mit einem überschaubaren Kreis an Teilnehmern statt, so konnten sich die Verantwortlichen in diesem Jahr über einen sehr guten Zuspruch freuen. Mit ein Grund hierfür ist sicher auch die Tatsache, dass die Zusammenkunft durch zwei Fachvorträge aufgewertet wurde. Dieter Rothweiler von der Berufsgenossenschaft ETEM informierte die Teilnehmer über rechtliche Hintergründe, Aufbau, Inhalte und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung, für deren Erstellung jeder Arbeitgeber verantwortlich ist. Das Thema werde leider zu oft auf die leichte Schulter genommen und bei einem Arbeitsunfall könne der Arbeitgeber dann schnell Probleme bekommen. In einem zweiten Vortrag veranschaulichte Harald Conrad von der Westfalen AG mit Bildern und Beispielen die Gefahren, die beim Umgang mit Kältemitteln entstehen können, sei es beim Transport oder beim Umfüllen von Kältemitteln.
Was tut sich bei der AwSV?
Über sechs Jahre ist die Verabschiedung der AwSV nun schon in der Schwebe, aber nach Angaben von Dr. Klein könnte es nun tatsächlich voran gehen. Eine Behandlung des Themas im Bundesrat könnte im Oktober 2016 und die Veröffentlichung im Dezember 2016 erfolgen, das Inkrafttreten sei dann im Frühjahr 2017 denkbar – allerdings stehe hinter diesem Zeitplan noch ein Fragezeichen. Mit ein Grund für die lange Verzögerung ist der Umstand, dass mehrere Ministerien (Umwelt, Landwirtschaft, Wirtschaft) involviert sind. Zankapfel und Hemmschuh waren vor allem landwirtschaftlich genutzte Anlagen wie Silagebehälter etc., für die mit der neuen AwSV der Bestandsschutz aufgehoben werden würde, was für manche Landwirte bei entsprechenden Umrüstungen in Bezug auf den Gewässerschutz eine große wirtschaftliche Belastung bedeuten würde. Bleibt es bei dem beschriebenen Zeitplan müsste die ÜWG die wasserrechtliche Anerkennung als Überwachungsgemeinschaft bis April 2017 durchziehen – aber man sieht sich bei der ÜWG gut vorbereitet (Zeit genug hatte man ja).
Wie gut unsere Branche, die ÜWG-Mitgliedsbetriebe und auch sonstige Kältefachbetriebe auf die AwSV vorbereitet sind, wird sich dann zeigen. Die Veränderungen sind nämlich beachtlich und so mancher Betrieb wird sich noch wundern, für welche Tätigkeiten plötzlich eine Fachbetriebszertifizierung im Sinne des Gewässerschutzes erforderlich sein wird. Wer nämlich z.B. Anlagen oder Anlagenteile, in denen wassergefährdende Stoffe enthalten sind, unterirdisch verlegt, benötigt hierfür den Fachbetriebsstatus nach AwSV. Selbst eine Leitung, die mit dem Erdreich in Berührung steht, kann als unterirdisch eingestuft werden, wenn sie verkleidet und nicht vollständig einsehbar ist.
Aber auch ÜWG-Mitgliedsbetriebe müssen künftig sehr darauf achten, dass sie alle Anforderungen erfüllen, die für den Fachbetriebsstatus gefordert werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Bestellung einer betrieblich verantwortlichen Person mit in einer Prüfung nachgewiesenen entsprechenden Kenntnissen. Verlässt diese Person – aus welchen Gründen auch immer – den Betrieb, erlischt umgehend der Status als Fachbetrieb und die ÜWG müsste die Fachbetriebszertifizierung unverzüglich entziehen. Auch Personal, das an den Anlagen eingesetzt wird, muss für die erforderlichen Tätigkeiten geschult sein. Die betrieblich verantwortliche Person und auch das Personal müssen alle zwei Jahre geschult werden, um die Zertifizierungsurkunde behalten zu dürfen. Die Zertifizierungsurkunde oder eine beglaubigte Kopie derselben muss übrigens jedem Betreiber unaufgefordert vorgelegt werden, sobald dieser eine fachbetriebspflichtige Tätigkeit in Auftrag gibt.
Es wird also alles in allem komplizierter – für die ÜWG und ihre Organisationsstruktur und für die ÜWG-Mitgliedsbetriebe. Aber auch alle sonstigen Fachbetriebe sollten es sich gut überlegen, ob sie bei manchen Tätigkeiten ohne die Fachbetriebszertifizierung nach AwSV nicht schon längst – und künftig besonders – gegen geltendes Recht verstoßen und ob sich daher eine ÜWG-Mitgliedschaft nicht lohnen würde.