Immer noch Unklarheiten bei der AwSV

ÜWG-Mitgliederversammlung am 5. Mai 2015 in Bonn

Bereits in KKA 4/2010 wurde das erste Mal über die anstehenden Veränderungen berichtet, die sich für die ÜWG (Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V.) durch die Veränderungen im Bau- bzw. Wasserrecht ergeben. Die bundesweit einheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist allerdings immer noch nicht in trockenen Tüchern, wie auf der ÜWG-Mitgliederversammlung am 5. Mai 2015 in Bonn zu hören war.

Durch die Föderalismusreform von 2006 verfügt der Bund über eine erweiterte Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wasserhaushalts. Er hat zudem mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von 2009 die Möglichkeit, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu regeln. Im WHG werden Grundsatzanforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen formuliert und diese sollen in einer bundesweit einheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – der sogenannten AwSV – geregelt werden. Die AwSV soll dann die bisherigen 16 Anlagenverordnungen (VAwS) auf Länderebene ablösen und so ein bundesweit einheitliches Schutzniveau auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Gewässerschutzes erreichen. Soweit die Theorie, in der Praxis gestaltet sich das Ganze allerdings schwieriger als von vielen erwartet – zu viele Interessensgruppen mischen hier mit und die Politik scheint wichtigere Themen zu haben, denn die Umsetzung verzögert sich immer weiter.

Ein Blick zurück: Bund und Länder hatten schon im Dezember 2010 einen ersten Entwurf für eine Bundesverordnung erarbeitet, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als “VAUwS“ veröffentlicht wurde. Nach weiteren Entwürfen veröffentlichte das BMU im Juli 2013 den Entwurf der AwSV. Dieser Verordnungsentwurf musste dann in Brüssel ein EU-Notifizierungsverfahren durchlaufen. Anschließend wurde die Verordnung vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundesrat überwiesen. Im Mai 2014 hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt, allerdings mit so zahlreichen Änderungen, dass die AwSV erneut in Brüssel notifiziert werden muss. Anschließend muss noch die Bundesregierung den Änderungen des Bundesrates zustimmen. Ist das erfolgt, tritt die AwSV in der geänderten Fassung in Kraft. Wann dies geschehen wird, steht allerdings noch in den Sternen.

Die AwSV hat enorme Auswirkungen auf „unsere“ ÜWG, wie in der KKA mehrfach ausführlich berichtet wurde (lesen Sie hierzu auch den Beitrag „Status Quo der AwSV“ in KKA 06/2014). Allerdings sind auch andere Branchen (allen voran die Agrarbranche und die chemische Industrie) betroffen, da auch bei deren Betrieben – und zwar in viel stärkerem Maße als in der Kältetechnik – der Gewässerschutz beachtet werden muss. Die Chemie- und Agrarlobby hat allerdings sowohl in Brüssel als auch in Bonn ein viel stärkeres Gewicht, so dass die Verbesserungsvorschläge einer kleinen „Kälte-ÜWG“ kaum Gehör finden. Da aber auch 2015 keine Umsetzung der Verordnung zu erwarten ist, heißt das für die ÜWG: Erst einmal weiter so wie bisher. Die baurechtliche Anerkennung als Überwachungsgemeinschaft bleibt in Kraft und die ÜWG und ihre Betriebe können wie gewohnt agieren. Dr. Hartmut Klein (ÜWG-Geschäftsführer) und Karl-Heinz Thielmann (ÜWG-Vorsitzender) sehen ihre ÜWG jedenfalls gut gerüstet für die zu erwartenden Veränderungen, wann immer sie denn tatsächlich anstehen.

Solide Verbandsstrukturen

Neben dem Thema AwSV standen natürlich auch die üblichen Verbandsthemen auf der Tagesordnung, die jedoch schnell abgehandelt werden konnten: Das Haushaltsjahr 2014 konnte mit einem kleinen Überschuss abgeschlossen werden, die Haushaltspläne für 2015 und 2016 wurden in gleicher Größenordnung abgesegnet – die einstimmige Entlastung der ÜWG-Spitze war da selbstverständlich. Im vergangenen Jahr wurden 98 Mitgliedsbetriebe geprüft, bei 30 von ihnen gab es Mängel, deren Beseitigung aber schnell möglich war, da es sich um unkritische Dinge wie fehlende Dokumentation oder nicht ganz sachgemäße Kältemittellagerung handelte. Auch bei der Wahl des Überwachungsausschusses gab es keine Überraschungen: Der alte Ausschuss wurde in gleicher Besetzung wiedergewählt.

F-Gase, VDI 6022 und biologische Desinfektion

Neben den Diskussionen über die üblichen Verbandsthemen hatten sich die ÜWG-Verantwortlichen in diesem Jahr noch etwas Besonderes einfallen lassen, um die Teilnahme an der Mitgliederversammlung aufzuwerten. In drei Gastvorträgen wurden wichtige Branchenthemen behandelt. VDKF-Präsident Wolfgang Zaremski lieferte detaillierte Infos zur neuen F-Gase-Verordnung, Hans Joachim Oldenburg, Hygiene Akademie, ging auf Hygieneprobleme in der Kälte- und Klimatechnik ein, wobei er besonders auf die VDI 6022 und die damit verbundenen Hygieneschulungen sowie die Legionellenproblematik bei Rückkühlwerken einging. Schließlich informierten Dr. Kurt Kaehn und Elmar Baumert, eca biomed GmbH, über die Einsatzmöglichkeiten biologischer Desinfektionsmittel bei Kälte-/Klimaanlagen und Wärmetauschern.

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