Verbändeempfehlung: Trinkwasser und Coronavirus
23.03.2020
Quelle: Rudy und Peter Skitterians | Pixabay
In den letzten Tagen haben sich Fragestellungen zu einer möglichen Übertragung von COVID-19 über das Trinkwasser gehäuft, daher hat sich das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission bereits ausführlich zu dieser Thematik geäußert.
In der Stellungnahme vom 12. März 2020 heißt es u.a., dass „Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt sind. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.“.
Allerdings ist zu beachten, dass aufgrund der bereits getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung die Trinkwasserhygiene im Blick behalten werden muss. Viele Trinkwasser-Installationen bleiben über mehrere Wochen ungenutzt. Hier muss ein Betrieb gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sichergestellt werden, was in Fällen von Quarantäne und Ausgangssperren nicht immer gewährleistet ist. Daher haben die Verbände BTGA , figawa und ZVSHK eine Empfehlung erarbeitet:
1. Primär sollte die Hygiene des Trinkwassers in Trinkwasser-Installationen in allen Gebäudetypen durch einen bestimmungsgemäßen Betrieb (normale Nutzung) gewährleistet werden.
2. Ist der bestimmungsgemäße Betrieb nicht gewährleistet, so müssen Trinkwasser-Installationen mithilfe eines Spülplans für die Übergangszeit betrieben werden.
3. Ist der Betreiber der Anlage nicht in der Lage, einen solchen Spülplan umzusetzen, sollte er die Trinkwasser-Installation an der Hauptabsperreinrichtung absperren und mit allen Komponenten (Trinkwasser kalt und warm) vorübergehend außer Betrieb setzen.
Informationen zum bestimmungsgemäßen Betrieb und zu einem Spülplan finden Sie hier.
Diese Empfehlung ersetzt nicht die Vorgaben der kommunalen Gesundheitsämter bzgl. der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene gemäß Trinkwasserverordnung.
Für die möglicherweise erforderliche Wiederinbetriebnahme der Trinkwasser-Installation sind die Anforderungen aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik (EN 806, DIN 1988) zu beachten. Hier ist darauf zu achten, dass entsprechend der Stillstandzeiten und der zu erwartenden potentiellen Belastung die entsprechenden Spülmaßnahmen bei Wiederinbetriebnahme eingehalten werden. Eine Untersuchung des Trinkwassers in untersuchungspflichtigen Anlagen ist bei Wiederinbetriebnahme zu empfehlen. (Siehe hierzu die Merkblätter zum Thema Spülen von BTGA und ZVSHK und die Betriebsanleitung Trinkwasser-Installation des ZVSHK.