BAFA-Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie: Derzeit keine Zuwendungsbescheide
Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Konkret geht es dabei um die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen. Für eine Fortführung der Ende 2023 ausgelaufenen Förderung hatten sich der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF, www.vdkf.de) und die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK, www.landesinnung-kaelte-klima.de) beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK, www.bmwk.de) erfolgreich eingesetzt und auch Anpassungen in der neuen Förderrichtlinie bewirken können, damit die Antragstellung unbürokratischer erfolgen kann.
So weit, so gut? Leider nicht! Auf Anfrage teilte das für die Antragstellung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) mit, dass derzeit zwar Anträge angenommen und bearbeitet würden, die Ausstellung von Zuwendungsbescheiden jedoch nicht möglich sei. Weitere Informationen finden Sie unter www.t1p.de/KKA4-24BAFA.