Novellierung der Kälte-Klima-Richtlinie
Die Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums wurde zum 1. Dezember 2020 überarbeitet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen. Die Richtlinie wurde inhaltlich erweitert und formal gestrafft. Sie gilt nach wie vor für stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie für Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen, egal welche nicht halogenierten Kältemittel zum Einsatz kommen. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Bei stationären Anlagen ist die Förderung weiterhin modular aufgebaut, d.h. gefördert werden Kälteerzeuger sowie zugehörige Komponenten und Systeme inkl. thermische Speicher.
In die Förderung aufgenommen wurden kleine Kälteanlagen. Ebenfalls neu ist die Förderung von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme. Darüber hinaus werden Wärmerückgewinnung, freie Kühlung sowie die Einbindung einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien gefördert. Die Förderung wurde zudem auf große Kälteanlagen erweitert. Im Lebensmitteleinzelhandel ist die Höhe der Förderung, unabhängig von der Anlagenart, allein von der Länge der Kühlmöbel abhängig.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA; www.bafa.de) entgegen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch; die Förderhöhe kann jederzeit mit dem Förderrechner abgeschätzt werden. Weitere Informationen zur Kälte-Klima-Richtlinie und zum Förderrechner unter www.klimaschutz.de/kälte-klima-richtlinie sowie https://t1p.de/3n8g.