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BMWK setzt die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen fort

Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI, www.klimaschutz.de) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, www.bmwk.de) wird fortgesetzt. Seit dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) wieder möglich.

Die Richtlinie wurde novelliert. Für energieeffiziente Kälte- und ­Klimaanlagen steigt die Förderhöhe, und es wird die „Effizienz-­Umrüstung von Kleinanlagen“ als neuer Fördergegenstand aufge­nommen.

Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d.h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel. Zusätzliche Informationen und weiterführende Links finden Sie unter https://t1p.de/KKA2-24BMWK.

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