40 Jahre Vollhandwerk
Im Juli 2018 jährte es sich zum 40. Mal: Das Kälteanlagenbauerhandwerk wird Vollhandwerk mit einem eigenen Berufsbild und eigener Gesellenprüfungsverordnung! Zu verdanken ist dies vor allem Horst Schneider aus Krempe in Schleswig-Holstein, dem ersten Obermeister der Innung für Kälte- und Klimatechnik Schleswig-Holstein, der sich sehr stark für die Anerkennung als Vollhandwerk eingesetzt hat, genau wie seine wichtigsten Mitstreiter Theo Mack und Erwin Mackscheidt.
Zuvor gab es natürlich auch schon Kälte- und Klimaanlagen, die montiert, gewartet und instand gesetzt werden mussten. Dies wurde durch „Kältemechaniker“ ausgeführt, die in der Berufsgruppe der Mechaniker eingegliedert waren und ausgebildet wurden. Eingestuft wurde dieses junge Handwerk in die Anlage A der Handwerksordnung, d.h. als gefahrengeneigtes Handwerk mit der Meisterpflicht für die Gründung und Führung eines Handwerksbetriebes sowie der Berechtigung zur Lehrlingsausbildung.
Erst im Februar 1982 wurde dann der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (www.biv-kaelte.de) in Ratingen bei Düsseldorf als Dachverband der inzwischen zahlreichen regionalen Innungen gegründet. Horst Schneider wurde erster Bundesinnungsmeister und später Ehren-Bundesinnungsmeister. 1987 erhielt er für sein Engagement das Bundesverdienstkreuz.
Die rasante Entwicklung der Kältetechnik, der Einzug elektronischer Regeltechnik, Anforderungen an die Energieeffizienz und nicht zuletzt härtere Auflagen für den Umweltschutz haben dieses Berufsbild bereits in den wenigen Jahren seit der Anerkennung tiefgreifend verändert, so dass 2007 eine neue, vielfach überarbeitete Gesellenprüfungsverordnung erstellt werden musste. Gleichzeitig wurde der Ausbildungsberuf umbenannt in „Mechatroniker/in für Kältetechnik“. Trotz intensiver Bemühungen konnte der Begriff „Klima“ jedoch nicht mit in die Berufsbezeichnung übernommen werden, da es Überschneidungen mit anderen Gewerken gibt. Aber allein die neue Bezeichnung des Ausbildungsberufes hat sich positiv auf die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ausgewirkt. In der Folge wurde dann auch die Meisterprüfungsverordnung den neuen Anforderungen angepasst.