Kältemittel

Das Neueste zu den F-Gasen

Am 19. Juni hat der Umweltausschuss im Europaparlament über Rundumverbote von F-Gasen in Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanwendungen abgestimmt. Die Abstimmung im Umweltausschuss ist nur ein Mosaikstein im Gesetzgebungsprozess. Die nächsten Schritte liegen nun in der Hand des Rates, der Kommission und des Parlaments. Noch ist also nichts endgültig entschieden. „Die Industrie hat von Anfang an ehrgeizige Ziele unterstützt, um den F-Gase-Verbrauch um 65 % bis 2030 zu reduzieren, ohne dabei Umweltziele und Kosteneffizienz aus dem Auge zu verlieren. Wir sind mehr als enttäuscht, dass sich der Umweltausschuss für Verbote im Hauruckverfahren entschieden hat und dafür hohe Kosten in Kauf nimmt“, so Andrea Voigt, EPEE (www.epeeglobal.org).

In einer Mitteilung des IZW (www.izw-online.de) werden die wichtigsten vorläufigen Änderungen zusammengefasst:

Verbote ab 2016 für die Kälte für Kältemittel mit GWP >2500, ab 2020 für die Kälte grundsätzliches Verbot der Nutzung von F-Gasen (auch kein Gemisch mit HFO), einzige Ausnahme: Kälteanwendung unter -50 °C.

Ab 2020 für Air-Conditioning Verbot der Nutzung von F-Gasen (auch kein Gemisch mit HFO). Ab 2017 soll der Service verboten werden bei Anlagen mit mehr als 50 t CO2equiv mit F-Gasen mit einem GWP > 2500.

Bis 2022 darf dann nur noch „reclaimed“ oder „recovered“ Kältemittel verwendet werden, Ausnahme wieder nur bei Kälteanwendung unter -50 °C.

Über einen „delegated act“ können noch Ausnahmen für einzelne Stoffe gegeben werden.

Zusätzlich sollen F-Gase mit einer Gebühr pro t CO2equiv beaufschlagt werden.

Neben den Verboten wurde auch der Phase-Down steiler gemacht – am Ende statt 21 % nur 16 % vom Ausgangswert.

Das Verbot, Kälteanlagen, Air-Conditioning und Wärmepumpen in der Produktion mit F-Gas Kältemittel zu befüllen, wird weiterhin in der Verordnung verfolgt.

Zusammenfassung: Diese Verordnung hat sich gegenüber dem Ursprungsvorschlag der Kommission in die Richtung verschärft, dass es nun in Jahren ein vollständiges Verbot von F-Gasen geben soll. Das geplante Phase-Down ist durch die Verbote der Anwendung von F-Gasen überholt. Ausnahmen scheinen es nur für Kälte unter -50 °C und für die Wärmepumpen zu geben.

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