„Dichtmachen“ der Umwelt zuliebe
Leckagen in Kälteanlagen schnell und zuverlässig aufspüren
Kälteanlagen spielen eine zentrale Rolle für die Lebensmittelkühlung im Handel. Nur wenn sie optimal arbeiten, ist eine vorgabengerechte Kühlung von Produkten gewährleistet. Damit die Kälteanlagen jederzeit fehlerfrei funktionieren, müssen regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden. So wird dem unkontrollierten Entweichen von Kältemitteln vorgebeugt.
Viele Kälteanlagen arbeiten noch immer mit Kältemitteln, die ein hohes Treibhauspotential haben. Treten diese aus, tragen die Kältemittel zur Förderung des Treibhauseffektes bei. Um diese Umweltbelastung zu verringern, hat der Gesetzgeber die regelmäßige Überprüfung von Kälteanlagen auf Leckagen vorgeschrieben. Neben dem Schutz der Umwelt tragen die Dichtheitskontrollen dazu bei, die Kosten für Kältemittel zu senken sowie Warenschäden zu vermeiden: Bleiben undichte Stellen unentdeckt, müssen Kältemittel häufiger nachgefüllt werden. Es kann zum Ausfall der Kälteanlage kommen und dadurch zum Verderben der Lebensmittel. Dies kann besonders im Lebensmittelhandel teuer werden. Umso wichtiger ist es, Dichtheitskontrollen regelmäßig durchzuführen. Ein Überblick über die gesetzlichen Richtlinien zeigt, welche Fristen die Betreiber von Kälteanlagen beachten müssen.
Dichtheitskontrolle nach Anlagengröße und Füllmenge gestaffelt
Die Häufigkeit einer Dichtheitsprüfung wird durch die folgenden Faktoren bestimmt: die Größe der jeweiligen Anlage, die Art des Kältemittels und die Kältemittelfüllmenge. Für Betreiber von Kälteanlagen mit FKW und HFKW als Kältemittel gilt die EG-Verordnung EG-VO 842/2006. Für ortsfeste Anlagen oder Systeme wie Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen ab 3 kg Füllmenge sind die Prüffristen in der Tabelle genannten vorgeschrieben.
Eine Halbierung der Prüffristen, beispielsweise durch die Installation eines automatischen Leckage-Überwachungssystems, ist bei den Kältemitteln FKW und HFKW nicht mehr möglich. Wird bei der Dichtheitsprüfung eine Leckage entdeckt, muss diese innerhalb von 14 Tagen geschlossen werden. Innerhalb eines Monats nach der Reparatur ist die Kälteanlage dann noch einmal erneut zu überprüfen, um eine reibungslose Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Außerdem müssen die Betreiber der Anlage ab 3 kg Füllmenge FKW und HFKW Aufzeichnungen über die Menge und die Art des nachgefüllten Kältemittels sowie über die Wartungstechniker nachweisen. Damit wird gewährleistet, dass die Prüfungen durch zertifizierte Fachleute vorgenommen werden.
Die EG-Vorgabe EG-VO 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase wird auch als F-Gase-Verordnung bezeichnet. Sie gilt unter anderem für Kältemittelgemische, die aus teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen und fluorierten Treibhausgasen bestehen, sofern der Gesamtwert des Treibhauspotentials (Global Warming Potential, GWP) in diesem Gemisch 150 oder mehr beträgt. Die untenstehden Tabelle zeigt häufig verwendete Kältemittelgemische, die unter die EG-Verordnung EG-VO 842/2006 fallen.
Wie hoch der Kältemittelverlust während des Normalbetriebs maximal sein darf, ist in der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV) vom Juli 2008 festgehalten.
Dokumentation von
Dichtheitsprüfungen
Die regelmäßigen Dichtheitskontrollen müssen von zertifiziertem Personal durchgeführt werden. Dazu muss der Erwerb von praktischen und theoretischen Fertigkeiten von einer offiziellen Prüfstelle nachgewiesen werden. Die genauen Regelungen, welche Personen ein Zertifikat erwerben können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sind unter anderem in der EG-Verordnung EG-VO 303/2008 zur Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal festgehalten. Der Anlagenbetreiber muss darüber hinaus Details zu Termin und Ergebnis der jeweiligen Prüfungen in einem Betriebshandbuch festhalten, um diese jederzeit zu belegen.
Direkte und indirekte Kontrollmethoden
Die EG-Verordnung EG-VO 1516/2007 legt fest, dass die Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen unter Verwendung direkter oder indirekter Messmethoden durchgeführt werden soll. Mit direkten Messmethoden werden undichte Stellen durch Meldegeräte festgestellt, die erkennen können, ob Kältemittel aus dem System entweichen. Auch der Einsatz von UV-Detektorflüssigkeit oder einem geeigneten Färbemittel im Kreislauf gehört zu den direkten Methoden, mit denen sich die genaue Stelle der Undichte lokalisieren lässt.
Indirekte Messmethoden basieren auf der Feststellung anormaler Systemleistungen mittels visueller und manueller Prüfung sowie auf der Analyse der relevanten Parameter wie Druck, Temperatur und Flüssigkeitsniveau. Sie sind beispielsweise für die Kontrolle von Kälteanlagen in sehr gut belüfteten Räumen geeignet, in denen austretendes Kältemittel nicht nachgewiesen werden kann. Wird mittels indirekter Messmethode eine Leckage vermutet, muss noch eine Dichtheitskontrolle mit einer direkten Methode durchgeführt werden, um die Analyse zu bestätigen und abzuschließen.
Erkennung kleinerer Undichten
Mit Hilfe von herkömmlichen direkten und indirekten Messmethoden lassen sich Leckagen zwar zuverlässig ermitteln. Allerdings stoßen Maßnahmen wie die Füllstandsüberwachung am Kältemittelsammler an ihre Grenzen, wenn sehr kleine Kältemittelmengen austreten. Diese sind zwar nur minimal. Ziehen sich die Verluste jedoch über einen längeren Zeitraum hin, können auch sie Schäden verursachen. Gerade bei größeren Anlagen mit einem weit verzweigten Rohrleitungsnetz erfolgt erst ein Alarm, nachdem eine erhebliche Menge Kältemittel entwichen ist. Um Kältemittelverluste früher zu erkennen, wurde mit „Epta Charge Control (ECC)“ ein neues, zum Patent angemeldetes System für die Dichtheitskontrolle an Kälteanlagen entwickelt. Es erkennt und registriert selbst kleinste Veränderungen der Kältemittelmenge in der Anlage.
Grundlage von „ECC“ sind zusätzliche Sensoren am Verflüssiger und am Kältemittelsammler sowie eine intelligente Regelungstechnik. Darüber hinaus hat Epta die eingesetzten Algorithmen im Bereich der Messtechnik kontinuierlich durch umfangreiche Praxistests im Lebensmitteleinzelhandel optimiert. Damit erfüllt „ECC“ höchste Vorgaben an eine lückenlose Dichtheitskontrolle wie zum Beispiel die Standardanforderungen der Europäischen Kommission.
Regelmäßige Kontrolle zahlt sich aus
Die frühzeitige Benachrichtigung über Undichten ermöglicht Betreibern von Kälteanlagen, rechtzeitig Gegenmaßnahmen für deren Beseitigung einzuleiten. Sie können damit größere Schäden so gut wie ausschließen sowie Kosten vorbeugen, die durch das kontinuierliche Auffüllen von Kältemitteln oder Warenschäden durch Kühlausfälle entstehen würden. Gleichzeitig profitiert die Umwelt von den Dichtheitskontrollen. So tragen die Prüfungen dazu bei, das Entweichen von umweltschädlichen Treibhausgasen einzudämmen – eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.